Abwrackprämie: Die Details zur Abwrackprämie

Update ++ Abwrackprämie bis zum Ende des Jahres verlängert  ++  auto-motor-und-sport.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Verschrottungsprämie. Fristen, Neuwagen, Altautos, Verschrottung, Export und Beantragung der Prämie.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abwrackprämie, für weitere Fragen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter 030/346 465 470 eine Hotline eingerichtet:

Wie komme ich ab 30. März an die Abwrackprämie?
Ab 08.00 Uhr kann man die Umweltprämie nur noch über das Internet reservieren. Dazu muss man online eine Maske ausfüllen und zusätzlich eine Kopie des Kaufvertrages für das Neufahrzeug als pdf-Datei einfügen. Andere Formate will das Amt nicht akzeptieren, auch
schriftliche Anträge auf Abwrackprämie sind nicht mehr möglich. Zugänge gibt es über die Websites www.bafa.de und www.bmwi.de.

Wann bekomme ich Bescheid, ob ich die Abwrackprämie tatsächlich erhalte?
Unmittelbar nach Abgabe der Online-Reservierung bekommt der Bürger eine automatisch generierte Eingangsbestätigung, die noch keine Zusage der 2.500 Euro Abwrackprämie enthält. Ab dem 16. April verschickt das Amt dann schriftliche Reservierungsbescheide und fordert die Belege über Verschrottung und Neukauf an, die natürlich noch überprüft werden müssen. Die Reservierung gilt sechs Monate lang.

Kann ich weiterhin Anträge auf Abwrackprämie nach dem alten Verfahren stellen?
Nein. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Leute, die bis zum 29. März alle notwendigen Papiere zusammen hatten. Sie können ihre schriftlichen Anträge auf Abwrackprämie noch bis zum 15. April beim Bafa einreichen und haben nach Auskunft der Behörde Vorrang vor den ab Montag eingehenden Reservierungen.

Wie stellt das Bafa eine gerechte Verteilung der Abwrackprämie sicher?
Für den erwarteten Ansturm hat die Behörde eigens einen Internet-Dienstleister angeheuert, der mit Massenbestellungen vertraut ist. Die Server sollen den Eingang der Anträge auf Abwrackprämie genau festhalten. Die Reihenfolge soll weiterhin das entscheidende Kriterium bleiben.

Entstehen zusätzliche Kosten durch das neue Verfahren?
Ja, allein schon die Anmietung der zusätzlichen Computer-Kapazitäten kostet Geld. Zudem muss künftig jeder Antrag zwei Mal angefasst werden. Zu Beginn der Aktion hatte man nur mit 1.600 Anträgen gerechnet, die den Bürokratiekosten von vier Millionen Euro zum Opfer fallen würden - - durch die Aufstockung der Abwrackprämie dürften diese Kosten um ein Vielfaches steigen.

Wie hoch ist die Abwrackprämie?
2.500 Euro einmalig.

Wie alt muss mein Fahrzeug sein, um in den Genuss der
Abwrackprämie zu kommen?
Mindestens neun Jahre muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen sein.
Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
 
Wie lange ist die Haltedauer des Altautos?
Mindestens zwölf Monate muss das Fahrzeug auf den Namen des Antragstellers zugelassen gewesen sein.

Kann ich die Abwrackprämie kassieren, ohne einen Neuwagen zu kaufen?
Nein, um die Abwrackprämie zu erhalten, muss ein Neu- oder einen Jahreswagen gekauft werden. Das Altfahrzeug darf nicht mehr in Deutschland zugelassen werden und muss verschrottet werden.

Kann ich einen Jahreswagen auch von einer Privatperson kaufen?
Ja, wenn das Fahrzeug auf einen Werksangehörigen eines Kfz-Herstellers in Deutschland zugelassen ist. Ansonsten muss der Pkw-Jahreswagen auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen gewesen sein.

Kann ich einen Neuwagen/Jahreswagen von einer Autovermietung kaufen?
Ja, aber auch hier gilt die Vorgabe, dass das Fahrzeug mindestens Euro 4 erfüllen muss.

Gilt die Abwrackprämie auch für Reisemobile?
Ja, auch Wohnmobile fallen unter die Richtlinie. Die Prämie kann, ebenso wie bei allen anderen Pkw, zum Kauf eines Neuwagens- oder eines neues Reisemobils eingesetzt werden.

Spielt es eine Rolle, ob ich den Neuwagen finanzieren lasse oder lease?
Nein, solange es sich um einen wie oben beschriebenen Neuwagen nach Euro 4-Norm handelt.

Ab wann gilt die Abwrackprämie?
Ab Kabinettsbeschluss (14. Januar 2009) bis zum Jahresende 2009.

Gilt beim Neuwagenkauf das Datum des Kaufvertrages oder das Datum der Neuzulassung?
Es gilt NUR das Datum der Erstzulassung. Hier ist Vorsicht geboten, wenn das neue Fahrzeug lange Lieferfristen hat, könnte es sein, dass man nicht mehr in den Genuss der Abwrackprämie kommt (siehe unten).

Wie erhalte ich die
Abwrackprämie?
Neuwagenkäufer erhalten die staatliche Abwrackprämie für ihren Gebrauchtwagen von 2.500 Euro über den Autohändler oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Händler kann alle Behördengänge ebenfalls erledigen und Abwrackprämie mit dem Verkaufspreis verrechnen. Ein Formblatt wird die BAFA ab 27. Januar auf ihrer Internetseite (www.bafa.de) anbieten. Erst ab diesem Zeitpunkt können Anträge auf Abwrackprämie gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Auftragseingangs beim BAFA. Rein rechnerisch sollten die vom Bund bereitgestellten 1,5 Milliarden Euro für bis zu 600.000 Anträge ausreichen. Durch die aktuelle Aufstockung des Fördertopfes auf fünf Milliarden Euro können nun weitere 800.000 Anträge gestellt werden. Spätestens Ende des Jahres soll aber Schluss mit dieser staatlichen Subvention zur Ankurbelung des Auto-Absatzes sein.

Was passiert, wenn der Antrag auf die Abwrackprämie von der BAFA abgelehnt wird?
Hat ein Händler die Prämie für seinen Neuwagenkunden beantragt und die Prämie auf das neue Auto bereits angerechnet, so kann er das Geld vom Kunden zurückholen. Das gilt auch, wenn der Prämientopf ausgeschöpft ist.

Welche Dokumente müssen bei der BAFA eingereicht werden?
- Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gemäß Altfahrzeugverordnung.

- Verbindliche Erklärung des Demontagebetriebs auf den Antragsformular, dass das Altfahrzeug tatsächlich in der Schrottpresse landet.
- Nachweis der Zulassung des Alt- und Neufahrzeugs auf den Antragsteller
(Kopien der Fahrzeugpapier).
- Kopie der Neuwagenrechnung oder des Leasingvertrags.
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller ist eine Bescheinigung des Herstellers nötig, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war.

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Holger Wittich

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