Mal ne kurzfassung von meinen Problem.
Folgendes habe mich am 25.12. um 1 uhr frühs im schnee festgefahren nix schlimmes, steig aus um nachzuschauen, mach die Tür zu und knall Airbags ausgelöst. Auto wurde zur Vertragswerstatt geschleppt und der BC wurde ausgelesen. Stand halt nur drin das die Seitenaibags aufgrund eines Seitaufpralls ausgelöst sind. Dacht die Garantie übenimmt den schaden. Doch Fiat stellt sich quer und sagt das es unmöglich sei das der Airbag durch das Tür zumachen ausgelöst wir. Nun soll meine Kasko den schaden bezahlen dadurch würde ich aber in den Prozenten steigen und die SB wär fällig.
Ausführliche Schilderungen und Bilder gibts unter Folgendem Link:
Puntotreffen.de - Das Puntoforum - Tür zu, Airbag auf!
Ist jemanden ein ähnlich Fall bekannt?
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Ergebnis 1 bis 7 von 7
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28.12.2010 12:20 #1Frischling
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Fiat Grande Punto; Tür zu,Airbag auf!
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28.12.2010 19:24 #2
Airbag tötet 2 jährigen im Audi A6 : Jensisblock
..lies mal in diesem Blog.[SIZE=1]"Glücklich sein ist nur ein Mangel an Information." (Managerweisheit)[/SIZE]
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29.12.2010 10:46 #3Gelegenheitsschreiber
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Moin!
So ganz bekomme ich das nicht auf Reihe:
Du bleibst im Schnee stecken, machst die Tür bei eingeschalteter Zündung zu und dann knallen die Seitenairbags auf. Werkstatt sagt: "Kann nicht sein!" - Soweit verstehe ich es, die Reaktion der Werkstatt ist normal. Ich kenne keine Werkstatt, in der man dies nicht als erste Reaktion auf eine Beschwerde über sein Fahrzeug bekommt. Der Kunde ist schließlich nur doof.
Der Regionalleiter hat bereits am 28.12. (Schaden war ja immerhin erst am 25.12.) eine Regelung versagt. Obwohl sonst keine Schäden am Auto zu sehen sind, es quasi wie neu aussieht? Schon hier finde ich die Geschichte merkwürdig - aber - traue ich dem Laden auch zu.
Doch richtig merkwürdig wird es bei Deiner Beschreibung zu der Rechtsschutzversicherung: Würde nicht decken, da keine Aussicht auf Erfolg. Wie bitte? Keine sonstigen Schäden am Fahrzeug und Versicherung stellt sich quer mangels Erfolgsaussichten? Und Antwort schon am 28.12.? Sorry, spätestens jetzt würde ich sagen: Da fehlt ein Teil im Puzzle.
Erhelle uns mit der ganzen Geschichte!
Grüße,
tcd
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29.12.2010 23:00 #4Gelegenheitsschreiber
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So langsam wird es spannend, die ganze Geschichte zu erfahren... Erst ist der Zugriff auf die Seite des Links verboten (403), jetzt kommt 404.
Geändert von tcd (30.12.2010 um 10:05 Uhr)
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30.12.2010 10:10 #5Frischling
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So was geht mir echt auf den Nerv, hab ein ernstes Problem mit meinem Auto und da kommt einer und sagt es ist eine ente.
Das Forum das ich hier verlinkt habe hatte die letzten 2 tage Probleme mit dem server gehabt. Aber an so was denkst du ja nicht immer nur das schlechte am Menschen solche Leute regen mich einfach nur auf.
Und die Sache mit der Rechtsschutz ist so, die haben keine Referenzfälle gefunden um zu sagen ja es bestehen Chancen einen Rechtsstreit erfolgreich zu beenden oder nein es bestehen keine Chancen den Rechtsstreit erfolgreich zu beenden.
Und deshalb hab ich auch gefragt ob jemanden ein ähnlicher Fall bekannt ist.
Die Sache ist eh geklärt das Autohaus übernimmt die Kosten der Reparatur.
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30.12.2010 19:30 #6Gelegenheitsschreiber
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Moin,
wenn keine Vorschäden oder sonstigen Schäden da sind und das Auto noch innerhalb der Werksgarantie ist, dann ist es kein juristischer Hochseilakt, um festzustellen, dass eine Klage gute Aussicht auf Erfolg hätte. Die Airbags sind losgegangen, das ist Fakt. Durch die Garantie hat Fiat die Pflicht übernommen, für Schäden einzustehen. Verschulden durch den Fahrzeugbesitzer muss bei der Garantie Fiat beweisen. Ganz einfach. Wenn Dich die Versicherung dann abwimmelt, so frage ich mich, warum?
Das Autohaus ist übrigens daneben verpflichtet, die Sache zu regeln, vorausgesetzt, Du hast es bei dem Autohaus neu gekauft. Denn so wie ich Dich verstanden habe, ist Dein Auto unter zwei Jahren. Damit liegt es noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Und die hat Dir das Autohaus zu geben, unabhängig von der Werksgarantie.
Auch aus diesem Grund: Bei einer Klage durchaus Aussicht auf Erfolg. Wenn Dir ein Anwalt bei Deinen hier vorgetragenen Fakten gesagt hat, "die Versicherung zahlt nicht", wechsele ihn.
Gruß,
tcd
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31.12.2010 17:05 #7Meinungsmacher
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Hauptsache Du hast ausreichend Beweisfotos gemacht.
Ansonsten sehe ich das genauso. Dass ein erheblicher Seitenaufprall nicht vorliegt, sollte ja nicht all zu schwer zu beweisen sein.
Selbst ein handelsüblicher seitlicher Parkrempler darf nicht zum Auslösen der Airbags führen.


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