Hallo erstmal an alle !
Ich habe mich hier in eurem Forum eingeloggt, um mal einige Meinungen zu checken.....
Zum Thema:
Ich fahre einen Jumpy 2,0 HDI mit Erstzulassung 06/2008. Dieser Jumpy hat nun mit 164.000 km einen Motorschaden erlitten. Das übliche, Zahnriemen ist übergesprungen.....bekannt u.a. aus dem C8 !! Da der Wagen recht jung ist, habe ich einen Austauschmotor einsetzen lassen und der Hammer ist, das Citroen jede Kulanzleistungg ablehnt.......... der Wagen ist scheckheftgepflegt und hat alles an Service bekommen, was nötig ist..... dazu kommt ,das man mir ein Serviceheft an die Hand gegeben hat, wo zu entnehmen ist, das der Zahnriemenwechsel bei 150.000 erforderlich ist. Meine Frau hat die letzte Inspektion quasi abgewickelt, der Zahnriemen ist nicht gewechselt worden. Nach Nachfrage bei meinem (Un)Freundlichen sagte man, das der Zahnriemen erst bei 240.000 gewechselt werden muß ! Bzw ist das eine Empfehlung......das heißt für mich, das dieser Zahnriemen bis mindestens 240.000 hält !!!Allein diese Km-Angabe ist doch völlig utopisch und die Abhandlung von Citroen Deutschland mit diesem Thema ist echt der Hammer, nix schriftliches, nur eine telefonische Aussage das keine Kulanzleistung möglich sei.......also der Kundenservice ist echt das allerletzte, mein Autohaus und die Mitarbeiter sind der allerletzte Drecksladen, da kann man 3 Wochen auf einen Rückruf warten, wenns überhaupt passiert.Unfreundliche Meister, absolute Servicewüste!! Ich habe noch NIE so einen scheiss Sevice erlebt!!!
Übrigens Köln linksrheinisch ............. Was denkt ihr darüber??
Willkommen, Gast. Einloggen oder registrieren.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
-
23.06.2011 11:26 #1Frischling
- Registriert seit
- 23.06.2011
- Beiträge
- 2
Motorschaden Jumpy und Kulanzleistung citroen
-
23.06.2011 13:44 #2Meinungsmacher
- Registriert seit
- 17.09.2008
- Beiträge
- 1.160
Wenn im Serviceheft 150 tkm für den Zahnriemenwechsel angegeben sind, dann hat man sich daran zu halten. Punkt.
Das ist schriftlich im Serviceheft so festgehalten, mündliche Zusagen gelten als nicht gemacht. sagen kann man bekanntlich viel...
Warum habt ihr nicht auf den Wechsel bestanden, vor allem wenn dir die hohe Laufleistung von 240 tkm schon nicht geheuer vorkam? Ausserdem sagst du, laut deiner Werkstatt sei es lediglich eine "Empfehlung"...
Schliesslich ist der Wechsel spätestens dann und dann von Citroen so vorgeschrieben, eben aus Gründen von eventuellen Regressforderungen.
So habt ihr jetzt sozusagen ins Klo gegriffen, denn Citroen wird garantiert jede mündliche Zusage abstreiten. Sorry, aber da habt ihr selbst Schuld...Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt...
-
25.06.2011 06:42 #3
M. E. nach vorgetragener Sachlage ein klarer Fall von Werkstattverschulden. Die sollen das ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden und abwickeln ... es gibt da die Spezies des Rechtsanwaltes, so einer kann das in die Hand nehmen ...
Gruß
Ulrich


Zitieren

Lesezeichen