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  1. #1
    Frischling Danney07 ist in Verruf geraten
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    Standard Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?

    Hallo zusammen,

    Kaufe aktuell beim Audi Vertragshändler einen Wagen auf Finanzierung. Der Service war hervorragend, nur ein Punkt verwirrt mich: Wegen des Widerrufsrechts muss ich ab zugesagter Finanzierung und Vertragsunterzeichnung 2 Wochen warten, bevor der Wagen zugelassen und mitgenommen werden kann. Würde man ihn schon vorher zulassen, wäre das gesetzlich nicht i.O. und würde dazu führen, dass der Widerrufszeitraum nicht nur zwei Wochen sondern praktisch uneingeschränkt lange gilt.....?!

    Für mich ergibt das keinen Sinn, kann mir das jemand erklären??

  2. #2
    Gelegenheitsschreiber volltanker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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    Standard

    OK, hier die Erklärung: der Audi Vertragshändler erzählt Märchen.

    Kein Gesetz verbietet die sofortige Auslieferung des Autos, und die Widerrufsfrist verlängert sich auch nicht.
    Der Händler möchte bloß nicht (nochmal?) erleben, dass bei schon ausgeliefertem Auto der Widerruf auch tatsächlich kommt. Das wird dann nämlich höchst unangenehm, denn das Auto hat dann eine zusätzliche Haltereintragung, der Wagen wurde frisch geTÜVt und wurde womöglich blitzblank geputzt. Das ist dann alles für die Katz´, und das Auto ist weniger wert. Wer kommt dann für den Schaden auf?

    Will keiner, und so wird erst mal die Widerrufsfrist abgewartet.

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