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  1. #1
    Frischling Eifelrox ist in Verruf geraten
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    Standard Nachträglich Mängel an Gebrauchtwagen entdeckt

    Hallo!
    Habe vor circa einer Woche einen Gebrauchtwagen bei einem in unserer Umgebung großen BMW Händler gekauft mit mehrer Niederlassungen! Genau gesagt handelt es sich um einen e46 Touring Kaufpreis 6000 Euro, nicht gerade "viel" aber es ist Geld!
    Habe bei der Probefahrt festgestellt das die Gummis der Traggelenke ausgeschlagen sind wurden auch vor abholung erneuert! Das Fahrzeug wurde mir vom Verkäufer in "Top Zustand, ohne Mängel" verkauft!
    Nun ist mir diese Woche aufgefallen das die Heckscheibenheizung nicht Funktioniert und eine Tachobeleuchtung kaputt ist!
    Jetzt war ich heute da und hab mit dem Gebrauchtwagenverkäufer gesprochen und er meinte zu mir die Tachobeleuchtung würde über 500 euro kosten, diese zu reparieren das würde sich zum Wagenwert nicht lohnen und jetzt kommt der Knaller, die Heckscheibenzeiung sollte ich doch bei der versicherung als Glasbruch anmeldenk, sprich schlug er mir einen versicherungsbetrug vor....
    Laufen die Reparaturen nicht über die Gewährleistung?

    Gruß Tobi

  2. #2
    Frischling paulusRomanus ist in Verruf geraten
    Registriert seit
    21.02.2012
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    Standard

    Grundsätzlich muss er dich ja aufklären, wenn da irgendwelche Mängel sind und er darf keine verheimlichen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann nimm dir einen Anwalt.

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