Hi,
habe mir einen gebrauchten Nissan bei einem GW-Händler gekauft.
Auf mehrfaches nachfragen mit zeugen antwortete er immer das der Wagen sowohl Rostfrei als auch technisch einwandfrei wäre.
Nach einigem überlegen habe ich ihn dann vor 2 tagen gekauft und gestern abend mal beim freund auf die bühne genommen.
Ergebniss war eine 12 punkte umfassende mängelliste, während der händler nur sagte das der auspuff ein kleines loch hätte. Der gravierenste mangel war wohl das einige Muttern des Vorderachs-trägers nicht festgezogen waren. Gefolgt von starkem Ölverlust an Motor und Servolenkung über durchrostungen an beiden Schwellern und Unterboden Fahrerseite.
Der Kauf wurde Bar mit kaufvertrag abgewickelt und zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie hinzu gekauft für Motor, Getriebe, Diff. , Turbo etc....
Welche möglichkeit habe ich nun da ich nicht einsehe für einen als einwandfrei beworbenen wagen mit so vielen mängeln den vollen preis zu bezahlen?
MFG
hype3344
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Thema: Gebrauchtwagen umtauschen?
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02.04.2009, 02:42 #1Frischling
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Gebrauchtwagen umtauschen?
Geändert von hype3344 (02.04.2009 um 02:52 Uhr)
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02.04.2009, 06:27 #2Meinungsmacher
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- 1.112
[SIZE=2]Welches Modell?[/SIZE]
[SIZE=2]Wie alt?[/SIZE]
[SIZE=2]Wieviel bezahlt?[/SIZE]
[SIZE=2]Beim Russen gekauft?[/SIZE]
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02.04.2009, 08:11 #3admiralGast
Zitat:
Welche möglichkeit habe ich nun da ich nicht einsehe für einen als einwandfrei beworbenen wagen mit so vielen mängeln den vollen preis zu bezahlen?
Den Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung auffordern. Mit dem Setzen einer Frist. Verstreicht diese dann solltest du einen Anwalt zu Hilfe holen. ( Oder du kommst mit deine Brider)
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05.04.2009, 21:47 #4Frischling
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"Oder du kommst mit deine Brider"
OMG schnell wieder abmelden den acc niveau hier is ja 6. klasse nur kiddies und spammer hier oder was?
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06.04.2009, 08:02 #5admiralGast
Schade, ich hatte schon die Hoffnung das mein Beitrag richtig gelesen und verstanden wird.
Je nach Händler kann eine unterschiedliche Strategie zum Erfolg führen. Bei einem ist ein Anwaltschreiben nötig beim anderen reicht es wenn man mit verbaler Verstärkung selbst vor Ort erscheint.
Wichtig ist aber auf alle Fälle das rechtzeitige schriftliche Anzeigen der Mängel und die Aufforderung an den Verkäufer diese ( auf seine Kosten) zu beseitigen.
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06.04.2009, 09:33 #6


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