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Bußgeldkatalog
| Tatbestand | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Abbiegen | |||
| Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet. | 70 Euro | 1 | |
| Abbiegen: Entgegenkommendes Fahrzeug nicht durchlassen und gefährden | 70 Euro | 2 | |
| Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 80 Euro | 2 | |
| Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet | 70 Euro | 2 | |
| Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet | 70 Euro | 2 | |
| Nicht voreinander und andere gefährden | 70 Euro | 2 | |
| Abstand | |||
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 2/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. |
240 Euro | 4 | |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. |
160 Euro | 3 | |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt. | 75 Euro | 1 | |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 1/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. |
320 Euro | 4 | |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 1/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h. | 320 Euro | 4 | 3 Monate |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 1/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h. | 400 Euro | 4 | 3 Monate |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 2/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h. | 320 Euro | 4 | 2 Monate |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 4/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h. | 180 Euro | 3 | |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h. |
100 Euro | 2 | |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 4/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. |
100 Euro | 2 | |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 3/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. |
160 Euro | 3 | |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 3/10 des halben Tachowertes wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt |
160 Euro | 3 | 1 Monat |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 3/10 des halben Tachowertes, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h. | 240 Euro | 4 | 1 Monat |
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als 2/10 des halben Tachowertes, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt | 240 Euro | 4 | 2 Monate |
Legende
* 1 Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres das Limit zum zweiten Mal um mehr als 25 km/h überschritten wurde.
** bei mehr als 100 km/h
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