Nachschulung: Verpflichtende Nachschulung
Verkehrssünder, die bereits mehrfach auffällig wurden oder Fahranfänger, die einen Verstoß begehen, können zu einer Nachschulung zitiert werden. Wir verraten, wen es wann trifft und welche Folgen entstehen.
Eine Behörde kann eine Nachschulung aus mehreren Gründen anordnen.
Längere Probezeit für Fahranfänger
Fahranfänger sind besonders vom Thema Nachschulung bedroht. Aber auch Sünder mit mehr als 14 Punkten in Flensburg müssen antreten.
Gründe für eine Nachschulung sind:
- Verkehrsverstoß während der Probezeit, der mit mehr als 40 Euro belegt wurde
- Alkohol- oder Drogen-Verstoß während der Probezeit ("Besonderes Aufbauseminar" vorgeschrieben)
- Mehr als 14 Punkte in Flensburg. Eine Nichtteilnahme zieht den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich
Die Probezeit verlängert sich für Fahranfänger auf insgesamt vier Jahre (gerechnet ab dem ursprünglichen Beginn der Probezeit), sofern die Behörde nach einem Alkohol- oder Drogenverstoß ein sogenanntes "Besonderes Aufbauseminar" angeordnet hat.
Ab wann droht die MPU?
Wer im Rahmen seiner Probezeit mit mehr als 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss
erwischt wurde, muss zusätzlich zu dem Besonderen Aufbauseminar eine Medizinisch-
Psychologische Untersuchung (MPU) über sich ergehen lassen. Auch außerhalb der Probezeit kann zur im Volksmund "Idiotentest" genannten Untersuchung gebeten werden, wenn Zweifel an der Eignung des Führerscheininhabers am Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
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