Auf Druck des Bundestages wurde die Richtlinie für die 2.500-Euro-Prämie geändert, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag (20.2.) mit.
Missbrauch unterbinden
Wochenlang hatte das Ministerium eine Neuregelung abgelehnt und vor zu viel Bürokratie für die Verbraucher gewarnt. Bundeskriminalamt, Autoverbände und die Recycling-Branche wiesen
frühzeitig auf den drohenden massenhaften Missbrauch durch Schrotthändler hin. Die Verlockung für "schwarze Schafe" unter den 1.200 Verwertungsbetrieben sei groß, viele noch fahrtüchtige Altautos nicht in die Presse, sondern für gutes Geld ins Ausland zu schicken.
Fahrzeugbrief gegen Prämie
Voraussichtlich ab 2. März reicht es nicht mehr, dass Autokäufer mit dem Prämienantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA/www.bafa.de) nur die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einreichen. "Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen", schreibt das Ministerium.
Alle knapp 95.000 Autobesitzer, die die Prämie schon beantragt haben, müssen den Original-Fahrzeugbrief nicht nachreichen. Bis die Neuregelung am 2. März in Kraft tritt, wird vom BAFA "aus Vertrauensschutzgründen wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs akzeptiert". Mit Stand 20. Februar war im 1,5-Milliarden-Prämientopf des Bundes noch Geld für rund 505.000 Anträge.
Prämie entwickelt sich zum Renner
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) lobte die Abwrackprämie, die zum zweiten Konjunkturpaket gehört. "Die Prämie entwickelt sich zu einem außerordentlichen Renner", sagte er im Bundesrat. Damit werde der kriselnden Autoindustrie geholfen. Die 2.500 Euro kann jeder Autobesitzer bekommen, der sich von seinem mindestens neun Jahre alten Gebrauchtwagen trennt und sich einen Neu- , Jahres- oder Leasingwagen zulegt.






