Der Bundesrat warf der Bundesregierung am Donnerstag (20.12.) in Berlin vor, mit "handwerklichen Fehlern" in der Ausnahme-Verordnung für Rechtsunsicherheit gesorgt zu haben. Normalerweise dürfen Autos mit Anhänger auf Deutschlands Straßen nur mit maximal 80 km/h unterwegs sein. Mit ausdrücklicher Erlaubnis ist aber auch Tempo 100 zulässig.
Nach Einschätzung der Länderkammer ist die derzeitige Regelung, die die Höchstgeschwindigkeit an die technische Stabilität solcher Anhänger-Gespanne knüpft, zu kompliziert für die Bürger. Zudem fehlten den Ländern "einwandfreie Rechtsgrundlagen beim Vollzug des Bundesrechts".



