Automatisierte Kennzeichenerfassung: Bundesländer ignorieren Urteil

Straße

Das Bundesverfassungsgericht hat der automatisierten Kennzeichenerfassung die rote Karte gezeigt. Doch auch ein Jahr nach diesem Urteil pro Bürgerrechte scheren sich einige Bundesländer herzlich wenig darum.

Die Schelte der Verfassungshüter war unmissverständlich: Ein flächendeckender Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdatenbanken darf nicht ohne konkreten Anlass oder Verdacht erfolgen. Dies wäre eine neuartige Eingriffsmöglichkeit in das Persönlichkeitsrecht.

Erstellung von Bewegungsprofilen wäre möglich

Zudem warnten die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil vom 11. März vorigen Jahres eindringlich vor Einschüchterungseffekten, dem Eindruck ständiger Kontrolle und einer Gefährdung der Unbefangenheit im Verhalten der Bürger - etwa wenn die Teilnahme an Versammlungen oder Bürgerinitiativen über die Kennzeichenerfassung dokumentiert und sogar die Herstellung von Bewegungsprofilen denkbar wäre. Das hatte gesessen und sollte jene in die Schranken weisen, die Millionen Autofahrer unter Generalverdacht stellen.

Das so genannte Kennzeichen-Lesesystem diente in acht Bundesländern seit 2006 dazu, automatisierte Fahndungen ohne konkreten Anlass durchzuführen. Autofahrer merken von alldem nichts: Videokameras - entweder am Straßenrand postiert oder in Zivilstreifen versteckt - scannen das Nummernschild, und die Buchstaben-Zahlen-Kombination wird im Polizeicomputer gerastert. Hessen hatte die neue Fahndungs-Technik besonders massiv vorangetrieben und neun der rund 300.000 Euro teuren Geräte auf Lauer-Einsatz geschickt.

In Bayern wird weiterhin gescannt

Bilanz des Jahres 2007: Mehr als eine Million heimlich überprüfter Fahrzeuge mit gerade mal 300 Treffern - zwei Drittel davon waren Autos ohne Versicherungsschutz. Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die Hessen die Überwachung per Kennzeichen-Scanning vorerst ausgesetzt. Bremen und Schleswig-Holstein haben sich seit dem höchstrichterlichen Donnerwetter von dieser Fahndungsmaßnahme verabschiedet. In Bayern sausen dagegen pro Tag weiterhin Kennzeichen am laufenden Band durch den Fahndungsfilter. Unterm Strich sind das fünf Millionen Autonummern pro Monat, doch nur 0,03 Promille der überprüften Halter haben etwas auf dem Kerbholz - darunter auch Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung.

"Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen", sagt Alexander Roßnagel, der an der Universität Kassel öffentliches Recht lehrt. In einem vom ADAC in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten deckt er nun auf, dass auch ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Bestimmungen vieler Landespolizeigesetze in Sachen Kennzeichen- Scanning Defizite aufweisen. "Die bayerische Neuregelung erlaubt den Datenabgleich beispielsweise auch, um ausländerrechtliche Maßnahmen durchzuführen", sagt Roßnagel.

Das sei unverhältnismäßig und werde deshalb den Vorgaben der Karlsruher Verfassungsrichter nicht gerecht. Was mittlerweile viel zu leicht in Vergessenheit gerät: Jeder Bürger hat einen im Grundgesetz verankerten Anspruch auf Schutz der Privatsphäre sowie auf die Rechte der freien Persönlichkeitsentfaltung und der informationellen Selbstbestimmung. Und eben Letzteres ist vom Kennzeichen-Scanning massiv bedroht. So ist es ein Leichtes, potenzielle Teilnehmer an Großdemonstrationen systematisch zu erfassen und zu überprüfen. "Die Entscheidung über die Grenzen der Bürgerrechte darf nicht einseitig in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden", so der Professor.

Beschränkte Kennzeichenüberwachung in Brandenburg

Was, wann, wo, warum und wie erlaubt sei, müsse klar in den entsprechenden Gesetzen stehen. "Sonst hat die Polizei zu viel Ermessensspielraum und kann machen, was sie will." Dass es auch anders geht, macht Brandenburg vor. Dort ist - von Anfang an - unter anderem der Einsatz automatisierter Kennzeichenüberwachung auf ganz konkrete Gefahrensituationen beschränkt. Dagegen bleiben nach Auffassung des Kasseler Rechtsexperten jene Korrekturen, die etwa Bayern und Niedersachsen vorgenommen haben, immer noch hinter den rechtsstaatlichen Erwartungen zurück. "Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird dem Grundgesetz und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur wenig Respekt gezollt", beklagt er.

Ja, und nun? Sollen die Autofahrer weiter tatenlos zusehen, wie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der Strecke bleibt? "In vielen Bundesländern ist der Denkprozess noch nicht zu Ende", so die Einschätzung von Roßnagel. Womöglich könnte dieser von einer neuerlichen Anrufung der Verfassungshüter beschleunigt werden. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. 

Kommentare
Bild vergrößern
Brigitte Haschek

Autor:

auto motor und sport, Heft 12 / 2009

Anzeige
Thema
Section Control / Abschnitts-Kontrolle: Weitere Artikel zu diesem Thema
Verkehrsgerichtstag: Schilderwald muss gelichtet werden

Der Schilderwald auf Deutschlands Straßen muss nach Auffassung von Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm schnell und drastisch gelichtet werden.

Der deutsche Schilderwald muss gelichtet werden.
Tempokontrollen: Section Control und Kennzeichen-Scan

Sind Abschnitts-Kontrollen zur Tempoüberwachung in Deutschland bald ein neuer Schritt beim Ausverkauf der Bürgerrechte? Datenschützer und Juristen schlagen Alarm.


Top Artikel
Tempokontrollen: Section Control und Kennzeichen-Scan

Sind Abschnitts-Kontrollen zur Tempoüberwachung in Deutschland bald ein neuer Schritt beim Ausverkauf der Bürgerrechte? Datenschützer und Juristen schlagen Alarm.


Verkehrsrecht: Bußgelder im Ausland

Im europäischen Ausland drohen für Verkehrsverstöße teilweise saftige Bußgelder. Wir sagen Ihnen wo Sie auf der Fahrt in den Urlaub besonders aufpassen sollten.


Neuwagen suchen

Neuwagen zu Internet-Preisen

Konfigurieren Sie jetzt Ihr Wunschfahrzeug zu besonders günstigen Konditionen!

Kfz-Versicherungsvergleich

Bis zu 500 EUR sparen!

Über 180 Tarife anonym vergleichen und auf Wunsch sofort online abschließen

Ihr Ortskennzeichen:
Gebrauchtwagen suchen
WGV Beitragsrechner Kfz-Versicherung
ANZEIGE

Überzeugend gut, gnadenlos günstig!

Jetzt Auto bei der wgv versichern und mehrere hundert Euro im Jahr sparen!

Aktuelle Ausgabe
auto motor und sport - Heft 13/2012
Ab jetzt im Handel auto motor und sport - Heft 13/2012
Sportauto
BMW M3 CRT im Test: Heißes Reisen mit dem Leichtbau-M3

Die gewichtsoptimierte BMW M3-Sonderedition CRT mimt die Reiselimo und ist dennoch ein veritables Renngerät.

Heißes Reisen mit dem Leichtbau-M3
Motor Klassik
Renault Alpine A 610 Turbo: Heckmotor-Franzose zum Porsche-Jagen

Der Renault Alpine A 610 Turbo bildete den Hightech-Höhepunkt der Alpine-Geschichte. Nach der 265 km/h-Flunder war Schluss.

Heckmotor-Franzose zum Porsche-Jagen
4WheelFun
Mercedes G 63 AMG Fahrbericht: Der Vollstrecker

Die Offroad-Ikone von Mercedes geht in diesem Jahr mit 544 PS an den Start. Wir waren mit dem Dampfhammer unterwegs.

Der Vollstrecker
Alle Autos von A-Z
  • Loading...
  • Loading...