Ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird bis zum Ende des Jahres erwartet. Die mündliche Verhandlung könnte einen Hinweis auf die spätere Entscheidung der Richter geben. Die Karlsruher Richter sind vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Sie halten die seit 2007 geltende Regelung für verfassungswidrig. Drei andere Finanzgerichte halten sie dagegen für rechtens.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte die Bundesregierung auf, noch vor dem Urteil des Gerichts die alte Pauschale wieder einzuführen. Damit solle der Schaden begrenzt werden, sagte Vorstandsmitglied Claus Matecki der "Frankfurter Rundschau". CSU-Chef Erwin Huber betonte in den in Dortmund erscheinenden "Ruhr Nachrichten" (10.9.), seine Partei halte unabhängig vom Urteil der Karlsruher Richter an der Forderung nach einer Wiedereinführung der Pendlerpauschale fest.
Erhöhung des Kilometerbetrags?
Der Bund der Steuerzahler setzt sich darüber hinaus für eine Erhöhung des Kilometerbetrags von derzeit 30 auf mindestens 35 Cent ein. Als Grund nannte Verbandspräsident Karl Heinz Däke in der "Braunschweiger Zeitung" (10.9.) die gestiegenen Energiepreise.
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. CDU, CSU und SPD hatten sie zum 1. Januar 2007 grundsätzlich abgeschafft. Für Fernpendler wurde aber eine Härtefallregel eingeführt: Vom 21. Entfernungskilometer an sind 30 Cent pro Kilometer weiterhin steuerlich absetzbar. Der Staat spart so 2,5 Milliarden Euro.
Aus Sicht des Bundesfinanzhofs und der zwei anderen Gerichte verstößt die Neuregelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Schutz von Familie und Ehe. Sie kritisieren die 20-Kilometer-Grenze als willkürlich. Die deutsche Pendlerpauschale ist international weitgehend unbekannt.




