Wie der ACE am Samstag (12.1.) in Stuttgart mitteilte, zeichne sich in der Kontroverse über eine generelle Anhebung der Geldstrafen bei Verkehrsvergehen ein Kompromiss ab. So sollen Geldbußen oder Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verkehrsvergehen möglicherweise gar nicht erhöht werden oder aber geringer ausfallen als ursprünglich geplant, heißt es in der Erklärung des ACE. Die Verkehrsminister des Bundes und der Länder wollen sich nach ACE-Angaben bis Mitte nächster Woche auf eine neue gemeinsame Linie verständigen.
Verkehrsrechtsexperten hatten in den vergangenen Wochen immer wieder Kritik daran geübt, dass es selbst im sogenannten Bagatellbereich zu massiven Strafverschärfungen kommen soll. Der jetzt in der Abstimmung befindliche Katalog zur Strafminderung enthält laut ACE rund 50 Einzeltatbestände. Zu ihnen gehörten auch Pkw-Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h. Im innerörtlichen Verkehr sollte das Bußgeld dafür ursprünglich von derzeit maximal 35 Euro auf 55 Euro angehoben werden. Wer beim Einscheren den Sicherheitsabstand nicht einhält, sollte eine Strafe in Höhe von 40 Euro zahlen. "Jetzt bleibt es möglicherweise bei dem Regelsatz von 25 Euro", sagte der ACE-Sprecher.
Bußgeld: Kleine Sünde, kleine Strafe
Die geplanten hohen Geldstrafen für Verkehrssünder wird es nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) nicht für alle Verkehrsvergehen geben.
Autor: dpa





