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Wenn eine andere Person, etwa ein Familienmitglied des Halters, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt fuhr, wäre es unklug, im Anhörungsbogen weitere Angaben zu machen. Die Ermittlungen würden damit zu schnell auf den tatsächlichen Fahrer gelenkt, die Chance der Verjährung nach drei Monaten wäre vertan.


