Ein einzelner Richter hatte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung der Daimler AG zur Verhinderung des Imports, Verkaufs und Vertriebs des dem Smart Fortwo ähnlichen Noble abgelehnt.
Ähnlichkeiten sind akzeptabel und unvermeidlich
Informierte Käufer würden den Noble nicht mit einem Smart Fortwo verwechseln, wird der Richter in mehreren ausländischen Medien zitiert. Darüber hinaus sei akzeptabel und unvermeidlich, dass ein neues Fahrzeug aus dem gleichen Segment gewisse Ähnlichkeiten im Design aufweise.
Shuanghuan, die den Noble mit dem Werbeslogan "Smarter Than The Rest" anpreisen, haben vor Gericht argumentiert, dass der Noble mit Frontantrieb, Frontmotor und vier Sitzen in keiner Weise dem Smart mit Heckmotor, Hinterradantrieb und zwei Sitzen gleiche.
Daimler: Kein finales Urteil
Daimler teilte auf Anfrage von auto-motor-und-sport.de mit, dass es sich dabei nicht um ein finales Urteil des Rechtstreits handle, sondern um eine Entscheidung mit vorläufigem Charakter. Das Verfahren dauert an und wird im Herbst dieses Jahres vor einem Kammergericht (Multi Member First Instance Court) erneut verhandelt werden. Zu weiteren Verfahren mochte sich Daimler nicht äußern.
Lediglich teile das Unternehmen weiter mit: "Der Smart Fortwo ist ein einzigartiges Fahrzeug, das inzwischen Kultstatus weltweit erreicht hat. Deshalb verwundert es nicht, dass andere Hersteller dieses Konzept kopieren möchten. Wir nehmen geistiges Eigentum sehr ernst. Daimler arbeitet deshalb mit den relevanten Behörden zusammen, um mögliche Verletzungen zu identifizieren und zu beseitigen. Und wir behalten uns vor, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten."
Erst kürzlich hatte das Oberlandesgericht in München in zweiter Insanz sein Urteil bestätigt, nach dem China Automobile Deutschland den Vertrieb der BMW X5-Kopie Ceo in Deutschland einstellen muss. Darüber hinaus kann BMW gegen die Firma von Karl Schlössl Schadenersatzansprüche geltend machen, deren Höhe allerdings noch nicht feststeht.




