Daimler wegen Schrempp-Abgang vor EU-Gericht: Aktionäre zu spät informiert?

Schrempp und Zetsche (links)

Der spektakuläre Abgang des früheren Daimler-Chefs Jürgen Schrempp im Jahr 2005 beschäftigt das höchste EU-Gericht.

Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg lieferten sich die Anwälte des Autobauers und mehrerer Anleger am Donnerstag (2.2.) einen Schlagabtausch (Rechtssache C-19/11). Die Ex-Aktionäre sehen sich geprellt, weil der Konzern das Ausscheiden des Managers erst nach dem offiziellen Beschluss des Aufsichtsrates bekanntgab.

Nachdem das Unternehmen am 28. Juli 2005 mitteilte, dass der damalige Chrysler-Chef Dieter Zetsche zum Jahresende auf Schrempps Posten als Vorstandsvorsitzender von Daimler wechseln sollte, schnellte der Kurs der Daimler-Aktie nach oben. Die Information kam zu spät, findet eine Gruppe von Aktionären. Sie hätten eigenen Angaben zufolge ihre Anteile nicht verkauft, wenn der Konzern sie früher über einen möglichen Abgang des Spitzenmanns Schrempp informiert hätte.

Anleger klagen wegen zu später Information über Führungswechsel

Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, wann Daimler dazu verpflichtet war, seine Anleger über den Schrempp-Abgang in Kenntnis zu setzen. Die europäische und deutsche Gesetzgebung verpflichtet börsennotierte Unternehmen, ihre Anleger umgehend über Entwicklungen zu informieren, die die Aktienkurse wahrscheinlich beeinflussen werden.

Daimler argumentiert, das sei erst nötig, wenn ein Ereignis - in diesem Fall der Abgang Schrempps - "hinreichend wahrscheinlich" sei. Die Kläger halten dagegen, nicht nur die reine Wahrscheinlichkeit spiele eine Rolle. Auch ein nur mögliches, nicht zwingend wahrscheinliches, Ereignis müsse mitgeteilt werden, wenn sein Eintritt Auswirkungen auf die Börsenkurse haben dürfte.

Mit Urteil wird nicht vor Herbst gerechnet

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird frühestens im Herbst erwartet. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Bundesgerichtshof, bei dem der Fall liegt. Die Richter dort baten ihre Luxemburger Kollegen um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts.

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dpa

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