Dienstwagen: Auto gegen Gehaltserhöhung

Audi A4 2.0 TDIe, BMW 316d

Ein solches Auto-gegen-Gehalt-Geschäft könnte in der Praxis so aussehen: Ein junger Mitarbeiter in der EDV-Abteilung eines Unternehmens wird nach einigen erfolgreichen Projekten befördert, sein Gehalt würde den ersten großen Sprung machen - von 35.000 Euro im Jahr auf mehr als 40.000 Euro.

Allerdings würden sich bei dem Single auch Steuern und Abgaben beträchtlich erhöhen, schließlich wäre die komplette Gehaltserhöhung sozialversicherungspflichtig, die Steuerprogression täte ein übriges.

Firma least das Mitarbeiter-Auto

Mit seinem Arbeitgeber vereinbart der Mitarbeiter deshalb, dass er statt der Gehaltserhöhung einen Firmenwagen erhält, der auch privat genutzt werden darf - obwohl er für seinen Job nicht unbedingt ein Auto braucht und ihm auf seiner Karrierestufe keines zusteht. Die Firma besorgt das Auto über einen Fullservice-Leasingvertrag, der mit monatlichen Kosten von 435 Euro inklusive Versicherung und Kfz-Steuer aufs Jahr gerechnet der geplanten Gehaltserhöhung entspricht. Zusätzlich übernimmt die Firma auch die Tankrechnungen, die bei angesetzten 15.000 Kilometern im Jahr rund 1.500 Euro ausmachen.

Firma spart durch Dienstwagen Sozialabgaben

Die Firma zeigt sich großzügig, spart sie doch fast 1.000 Euro Sozialabgaben im Jahr, weil sie für die ausfallende Erhöhung keine Arbeitgeber-Beiträge zahlen muss. Außerdem wird das Fahrzeug jedes Jahr rund 4.000 Kilometer auf kurzen Geschäftsreisen bewegt - würde der Mitarbeiter dafür, wie bisher, sein Privatauto nutzen, kostete dies das Unternehmen 1.200 Euro Kilometergeld. Wollte der Arbeitgeber den Spareffekt auf seiner Seite voll ausloten, müssten sämtliche Fahrzeugkosten durch den Gehaltsverzicht abgedeckt sein - in der Konsequenz also ein kleineres Auto geleast werden, so dass auch die Benzinkosten in der Bruttosumme von 5.200 Euro enthalten wären. Aufpassen müssen Arbeitgeber auch, ob sich durch das Leasing höhere Zahlungen bei der Gewerbesteuer ergeben: "Da 20 Prozent der Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, kann ein solcher Leasingvertrag unter Umständen bei Überschreiten einer Freigrenze eine zusätzliche Gewerbesteuerbelastung auslösen", sagt der Flensburger Steuerberater Martin Steffen.

Für den Mitarbeiter stellt sich das Modell, trotz des Verzichts auf brutto 5.200 Euro mehr im Jahr, ebenfalls positiv dar: "Von der Gehaltserhöhung blieben ihm nämlich netto nur rund 2.400 Euro übrig", sagt Steuerberater Steffen. Davon könnte er sich bei weitem keinen vergleichbaren Privatwagen leisten; selbst das Kilometergeld für die Dienstreisen würde diese Bilanz nicht nachhaltig aufhellen.

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