Es werde der freie Kapitalverkehr in der Union behindert. (Rechtssache C-112/05)
Das Gericht gab mit dem Urteil der EU-Kommission Recht, die vor drei Jahren gegen Deutschland geklagt hatte. Berlin habe nicht erklären können, warum das Gesetz zum Schutz der Arbeitsplätze bei Volkswagen erforderlich sei, schrieben die EU-Richter.
Das Gericht verwarf die Bestimmung, wonach ein Aktionär in Wolfsburg in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Anteile hat. Dieses habe eine abschreckende Wirkung auf Investoren. Keine Gnade in Luxemburg fand auch die Bestimmung, dass öffentliche Anteilseigner, also der Bund und das Land Niedersachsen, jeweils zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden können.
Der EuGH kann nationale Gesetze nicht aufheben, aber Mitgliedstaaten auffordern, diese aufzuheben oder zu ändern.
Hauptaktionär Porsche, der bisher 31 Prozent der stimmberechtigten VW-Anteile hält, steht bereits in den Startlöchern, um die Macht bei dem Wolfsburger Autoproduzenten zu übernehmen. Bisher waren die Stimmrechte durch das VW-Gesetz für jeden Aktionär auf 20 Prozent begrenzt - unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes.
VW bleibt geschützt
Unterdessen hat Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) erklärt:"Die niedersächsische Landesregierung verfolgt das Ziel, dass VW ein erfolgreiches Unternehmen mit einer hohen Anzahl verkaufter Produkte und zufriedenen Mitarbeitern mit sicheren Arbeitsplätzen, insbesondere an den niedersächsischen Produktionsstandorten, ist". Dies wolle man gemeinsam mit dem anderen Großaktionär Porsche erreichen.
Zur positiven Entwicklung des Unternehmens habe auch die Beteiligung der Porsche AG beigetragen. "Die Volkswagen AG ist durch die Beteiligungen der Porsche AG und des Landes Niedersachsen vor dem Zugriff von Finanzinvestoren geschützt. Gegen Eigentümer mit mehr als 50 Prozent kann man nicht spekulieren", betonte Wulff.




