EU-Kommission will Preise für Autos und Reparaturen senken

Neue Wettbewerbsregeln ab 1. Juni

Autokauf

In der gesamten EU sollen Neufahrzeuge und Autoreparaturen billiger werden. Die EU-Kommission hat dafür die Wettbewerbsregeln für den Autohandel und Werkstätten gelockert und will für mehr Konkurrenz auf dem Markt sorgen.

Beim Autoverkauf werden die strikten Vorgaben für Händler aufgehoben, so dass deren Vertriebskosten sinken. Bei Reparaturen stärkt die Kommission freie Werkstätten. Sie können künftig Ersatzteile anderer Anbieter einbauen und auf technische Informationen der Hersteller zugreifen. Alle Einsparungen sollen die Unternehmen direkt an die Kunden weitergeben.

Neue Regelung auch für Garantien

"Die Preise werden sinken, es wird mehr Auswahl geben und der Service wird besser werden", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Donnerstag (27.5.). In den vergangenen Jahren seien Reparaturen immer teurer geworden.

Nach Angaben der Kommission machen Wartung und Instandhaltung 40 Prozent der Gesamtausgaben eines Autobesitzers für seinen Wagen aus. "Ein Auto ist eine teure Angelegenheit, die teuerste, die wir besitzen - abgesehen von einem Haus", sagte der EU-Kommissar. Hersteller dürfen künftig ihre Garantien nicht mehr davon abhängig machen, dass Ölwechsel oder andere Arbeiten nur in Vertragswerkstätten erledigt werden.

Autohersteller können Händlern vorschreiben, nur noch eine Marke zu verkaufen

Beim Vertrieb hebt die Kommission EU-Vorgaben von 2002 wieder auf. Um den Wettbewerb zu stärken, hatte Brüssel seit 2002 Händler mit mehreren Marken ("Autosupermärkte") zugelassen. Der Effekt war laut Kommission aber negativ, weil die Hersteller die Händler mit engen Vorgaben beispielsweise für die Marken-Präsentation knebelten und die Vertriebskosten stiegen. Künftig können Autobauer ihren Händlern wieder vorschreiben, nur eine Marke zu verkaufen.

"Wir werden keine besonderen Anreize für den Mehrmarkenvertrieb geben", sagte Almunia. Der Wettbewerb auf diesem Feld sei hart, zudem nähmen die Autobauer den Vertrieb häufig selbst in die Hand. Die EU-Kommission setzt sich damit über Bedenken aus dem EU-Parlament hinweg, das fürchtet, die Einschränkung des Mehrmarkenvertriebs bedrohe Händler in ländlichen Regionen.

Die neuen Vorgaben gelten bereits ab 1. Juni 2010

Die Vorgaben für Werkstätten treten bereits am 1. Juni in Kraft. Die Liberalisierung des Kfz-Handels tritt nach einer Übergangsphase 2013 in Kraft. Das gesamte Regelwerk wird bis 2023 gelten.

Der Beschluss wurde von der europäischen Autobranche grundsätzlich begrüßt, allerdings gibt es auch Vorbehalte. Der Internationale Automobil-Verband FIA forderte von der EU-Kommission eine laufende Überwachung der neuen Regeln: "Wettbewerb in solch einem wirtschaftlich und technologisch sensiblen Bereich muss fortwährend kontrolliert werden."

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dpa/hwi

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