Unabhängig davon, wann und wie sich der Versicherungsnehmer im Verkehr bewegt, genießt er Rechtsschutz.
Wer viel mit unterschiedlichen Autos fährt braucht den Fahrerrechtsschutz
Als Fahrer eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeugs, als Fußgänger, Radfahrer, in öffentlichen Verkehrsmitteln und als Mitfahrer in anderen Autos. Wer selbst einen Wagen besitzt, der kommt mit einer Fahrzeugversicherung günstiger zum Rechtsschutz.


