Führerschein-Urteil: Führerscheinentzug auch ein Jahr später

Führerschein

Der Führerschein kann auch noch mehr als ein Jahr nach einem Verkehrsdelikt vorläufig entzogen werden. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am Freitag (19.6.) bekanntgewordenen Beschluss entschieden.

Nach Meinung des Gerichts kann sich der betroffene Autofahrer nicht auf Vertrauensschutz berufen.

Denn es sei durchaus nachvollziehbar, dass sich erst im Verlauf der Ermittlungen die Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Fahrzeugen herausstellt (Beschluss vom 23.4.2009 ­ 1 Ws 102/09).

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers zurück. Gegen den Betroffenen läuft im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Erst 14 Monate nach dem Unfall entschied das Amtsgericht Rockenhausen, dem Beschuldigten zumindest vorläufig die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Mann wandte ein, er habe mit dieser Maßnahme nicht mehr rechnen müssen und legte Beschwerde ein.

Das OLG sah die Sache anders. Die Entscheidung des Amtsgerichts verstoße nicht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Vielmehr sei es bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Ermittlungsverfahrens jederzeit möglich, etwa aufgrund neuer Erkenntnisse, einem Autofahrer den Führerschein zu entziehen. Hier hätten erst Monate nach dem Unfall ein umfangreiches unfallanalytisches Gutachten und eine aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister mit bereits umfangreichen Eintragungen vorgelegen. Das Amtsgericht habe auf diese neue Sachlage reagieren dürfen.

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dpa/uba

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