Kfz-Versicherung: Sparen mit Tarifvergleich

Das Versicherungsjahr neigt sich dem Ende zu, und die Branche startet wieder eine Rabattschlacht im Kampf um den Kunden. Wer günstige Angebote bietet, verrät der große Tarifvergleich.

Alles deutet darauf hin, dass es in diesem Jahr einen heißen Herbst geben wird - zumindest aus Sicht der Kfz-Versicherer. Denn es naht der berühmte Stichtag 30. November, an dem Autofahrer ohne Angabe von Gründen ihre Police kündigen und wechseln können, was viele auch tun werden. Hinweise hierfür gibt es genug: So haben zum Beispiel bereits im August die Marktbeobachter von Psychonomics eine hohe Wechselbereitschaft bei den Autofahrern festgestellt und erwarten daher eine "Jahresendrallye".

Außerdem hat die Rabattschlacht schon im Mai begonnen. AXA und DBV umgarnen noch bis Ende September Neukunden mit einem Nachlass von bis zu zehn Prozent, wenn sie sich jetzt schon für die Assekuranz entscheiden. Diese Frühbucher-Aktion ist aber nur eine Art, Kunden zu locken. Mittlerweile gibt es in der Branche viele Rabattformen. Standards sind bereits Nachlässe für Besitzer von Wohnungen, Häusern und Garagen, Bahncard-Inhaber oder Absolventen eines Fahrsicherheitstrainings. Zudem sind Fahrleistung, Alter des Autos und des Halters sowie ein eingeschränkter Nutzerkreis entscheidend. Im Klartext: Neuwagenkäufer zwischen 25 und 70 Jahren, ledig, mit nicht mehr als 10.000 Kilometern pro Jahr, erhalten gute Nachlässe.

Beliebigkeitsrabatte

Die so genannten weichen Tarifmerkmale, so kurios sie auch klingen, spielen bei der Beitragsrechnung eine wichtige Rolle. Autofahrer sollten sie beachten, sonst kommt es zu unnötigen Ausgaben. Um Kunden vom Wechsel zu billigeren Anbietern abzuhalten, gehen einige Unternehmen noch weiter und setzen Beliebigkeitsrabatte ein. Die Nachlässe werden auf den Fahrer zugeschnitten und können bis zu 15 Prozent ausmachen. Diese Vertriebspolitik mit all den Rabatten können die Assekuranzen allerdings langfristig nicht durchhalten. Daher setzt die Branche derzeit auf eine andere Trumpfkarte. "Der Trend geht zu billigen Nebentarifen", sagt Hartmut Schmid vom Marktbeobachter Aspect- Online.

Viele Versicherer bieten inzwischen Zweit- oder Dritt-Tarife an, die vor allem preissensible Kunden ansprechen sollen. Die Policen sind günstig, jedoch dürfen Autofahrer bei der Ausstattung oft nicht zu viel erwarten. Beliebter Leistungsverzicht ist zum Beispiel eine geringere Deckungssumme in der Haftpflicht (50 statt 100 Millionen Euro). Auch der Einspruch bei grober Fahrlässigkeit nach Unfällen, worunter etwa ein CD-Wechsel während der Fahrt fällt, ist häufig Bestandteil der Billigpolicen und kann zu Zahlungsverweigerung führen.

Selbst bei den versicherten Autoteilen gibt es Einschränkungen. Denn der Schutz von Zubehör fällt oft mager aus. Die neuen Alufelgen beispielsweise sind dann extra zu versichern. Mehr noch: In Sachen Unfallreparaturen oder Neuwertentschädigung streichen die Firmen ebenfalls gerne. Wer etwa einen Vertrag mit Werkstattbindung abschließt, darf nach einem Crash den Wagen nur im Partnerbetrieb der Versicherung instandsetzen lassen.

Neuwertentschädigung

Zwar spart der Kunden mit dieser Police Geld, zugleich riskiert er aber, dass die Fahrzeuggarantie erlischt. Noch schlimmer sieht es beim Punkt Neuwertentschädigung aus. Wird das Fahrzeug gestohlen oder erleidet beim Unfall einen Totalschaden, bekommt der Kunde oft nur in den ersten sechs Monaten den Neupreis erstattet.


Obendrein fehlt häufig die so genannte GAP-Deckung, die gerade bei geleasten Wagen wichtig ist. Sie schließt nach Komplettverlust die Differenz zwischen Ablösewert bei der Bank und dem Wiederbeschaffungswert. In all den aufgezählten Punkten unterscheiden sich viele der billigen Nebentarife von den Standardtarifen. Wer auf eine umfassende Absicherung seines Autos Wert legt, sollte daher nicht zu ihnen greifen. Auch der Spareffekt steht oft mit der Leistungsbeschneidung in keinem Verhältnis. Im Schnitt sind es gerade mal 15 Prozent, die Autofahrer im Jahr mehr in der Brieftasche behalten.

Karambolage

Fallstricke können sich auch im Kleingedruckten der Verträge verstecken - und das nicht nur bei den Billigtarifen. So ist von Interesse, welcher Beitrag nach selbstverschuldeten Unfällen zu zahlen ist. Die Rückstufung in niedrigere und somit ungünstige Schadenfreiheitsklassen (SF) ist sehr unterschiedlich. Bei manchen Anbietern rutschen Kunden mit gutem Schadenverlauf schon nach zwei Karambolagen so tief ab, dass fast 20 Jahre nötig sind, um wieder zur alten Einstufung zurückzukehren. Für solche Fälle ist die Leistung "Rabattretter" entwickelt worden. Kommt es zum Unfall, wird der Kunde zwar in eine ungünstigere Klasse zurückgestuft, der Beitragssatz erhöht sich aber nicht.

Dieser sinn volle Schutz tritt je nach Gesellschaft erst zwischen SF 20 und 25 in Kraft. Seit neuestem wird die Zusatzleistung "Rabattschutz" ab SF-Klasse 4 angeboten. Nach einem Unfall gibt es keine Umstufung in schlechtere Klassen, der Versicherungsvertrag wird weiterhin als schadenfrei betrachtet. Je nach Gesellschaft werden den Kunden bis zu drei Unfallschäden während der Vertragslaufzeit nicht angerechnet. Das hört sich gut an, hat aber auch einen Nachteil. "Vielen Kunden ist nicht bekannt, dass sie sich mit dieser Leistung an den Versicherer binden", sagt Aspect- Online-Mann Schmid.

Denn wechselt der Autofahrer nach einem Crash die Assekuranz, wird er aufgrund der Unfälle beim neuen Versicherer hochgestuft. Diesen Schritt sollte man sich daher gut überlegen. Das gilt auch für die Vertragswahl, weshalb ein Vergleich immer wichtiger wird: Wer diesen scheut und sich nur vom Preis leiten lässt, hat unter Umständen aufgrund fehlender Leistungen später das Nachsehen. "Ein falscher Vertrag kann nach einem Unfall wirtschaftlich für böse Überraschungen sorgen", sagt Schmid.

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Henning Busse

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