Warum gibt es oft Streit beim Leasing?
Meist kommt der Ärger erst bei der Autorückgabe. Wenn der Restwert der Autos nicht mit dem kalkulierten übereinstimmt, bittet der Händler zur Kasse. Doch nicht jeden Mangel muss man zahlen. Generell gilt: Nur wer sich im Vorfeld gut informiert, kann Streit aus dem Weg gehen. Künftig sollen die Verträge beim Leasing transparenter werden, so ein Beschluss des Verkehrsgerichtstages in Goslar.
Worauf kommt es bei der Rückgabe an?
Wer Streit mit der Leasinggesellschaft oder dem Autohändler über die Höhe des Fahrzeugwertes im Vorfeld befürchtet, kann vor der Rückgabe bei einem Sachverständigen eine genaue Prüfung machen lassen. Künftig soll dies in den Verträgen verankert werden. Der Verkehrsgerichtstag hat sich jetzt dafür ausgesprochen, dass im Streitfall eine neutrale Stelle den Fahrzeugzustand feststellen muss. Ein Beispiel macht klar, was damit erreicht werden soll: Dem ADAC liegt ein Fall vor, in dem ein Autofahrer am Ende 6.300 Euro laut Gutachten nachzahlen sollte. Ein Gegengutachten stellte aber nur eine Summe von 1.500 Euro fest. Am Ende einigte man sich auf 2.300 Euro – 4.000 Euro weniger als im ersten Gutachten.
Haftet der Kunde beim Leasing immer für den Autorestwert?
Nein, nur bei Restwertverträgen. Ist der zu Beginn kalkulierte Marktwert am Vertragsende zu niedrig, muss der Kunde die Differenz ausgleichen.
Wie kann man sich bei Leasing vor Nachzahlungen schützen?
Wenn der kalkulierte Fahrzeugwert bei Restwertverträgen nicht erzielt wird, kommt man um eine Nachzahlung kaum herum. Auch Mängel sollte man frühzeitig beheben lassen. Denn wenn sie bei der Autorückgabe entdeckt werden, kann man sie in der Regel nicht mehr selbst beheben lassen – dann wird es teuer. Dagegen rührt sich jetzt der Widerstand der Juristen. Sie verlangen, dass der Kunde bei der Fahrzeugrückgabe das Recht haben sollte, die Mängel in der Werkstatt seiner Wahl fachgerecht beheben zu lassen.
Welche Schäden muss man zahlen?
Diese Frage müssen Gerichte klären. Es existieren bereits Urteile, die Lackkratzer sowie Beulen als typische Gebrauchsspuren einstufen und sie somit als vertragsgemäße Abnutzung ansehen. Zudem trägt der Leasinggeber die Beweislast für angeblich übermäßige Abnutzung. Damit es hier künftig keine Probleme mehr gibt, hat der Verkehrsgerichtstag beschlossen, dass einheitliche Kriterien zur Abgrenzung vertraglicher und übervertraglicher Abnutzung geschaffen werden sollen.
Muss man beim Leasing Inspektionen sogar nach der Autoabgabe zahlen?
Der Kunde muss nach Rückgabe des Autos in der Regel nicht die Wartungskosten für bald anfallende Inspektionen übernehmen. Einige Leasinggeber versuchen aber, dies auf den Kunden abzuwälzen. Man muss auch nicht die Fahrzeugaufbereitung zahlen, die für einen Wiederverkauf durchgeführt wird – das ist allein Sache der Leasinggesellschaft.
Kann ich am Vertragsende zum Autokauf gezwungen werden?
Ja. Deshalb Finger weg von Verträgen mit dem Andienungsrecht. Im Klartext: Ist das Auto am Ende weniger wert als zu Vertragsbeginn kalkuliert, kann der Leasinggeber vom Kunden den Fahrzeugkauf verlangen. Der Leasingnehmer seinerseits hat aber kein Erwerbsrecht.
Was ist, wenn der Restwert beim Leasing am Ende höher ausfällt?
In diesem Fall wird der Kunde beim Restwertleasing am Mehrerlös zu 75 Prozent beteiligt. Beim Kilometerleasing ist das nicht vorgesehen, da der Autofahrer nur für die Laufleistung zahlt. Hier wartet eine Rückerstattung, wenn man weniger fährt als zu Vertragsbeginn veranschlagt. Achtung: Die vereinbarten Mehr- und Minderkilometersätze sollten in den Verträgen gleich hoch sein.
Ist Leasing vorzeitig kündbar?
Leasing ist laufzeitgebunden. Das bedeutet: Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist häufig gar nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich. Wer vorzeitig aus dem Leasingvertrag will, kann versuchen, einen Nachfolger dafür zu finden. Allerdings muss die Bank dem zustimmen. Und ob sich diese Möglichkeit lohnt oder man jemanden findet, der sich darauf einlässt, ist fraglich. Einige Leasingfirmen lassen sich das teuer bezahlen, indem sie die Raten hochsetzen mit der Begründung, ein weiterer Haltereintrag im Kfz-Brief beeinträchtige den Wertverlust negativ.
Was passiert bei Totalschaden oder Diebstahl des Leasingautos?
Nach Diebstahl oder Totalschaden zahlen die Versicherungen oft nur den Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag deckt sich aber sehr oft nicht mit dem, was laut Leasingvertrag noch zu leisten ist. Somit entsteht eine Lücke, die vom Kunden zu füllen ist. In einigen Verträgen gibt es mittlerweile die so genannte GAP-Deckung, die solche Lücken ausgleicht. Darauf sollte man achten.
Kann man ein Montagsauto abgeben?
Dieses Recht besteht auch im Leasing. Bleiben Nachbesserungen erfolglos, kann man vom Vertrag zurücktreten. Ist der Händler mit der Forderung einverstanden, gilt der Rücktritt als vollzogen. Der Leasinggeber ist hieran gebunden. Der Kunde bezahlt für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung. Vom Leasinggeber bekommt er die geleistete Sonderzahlung sowie die Leasingraten zurück. Auch eine Kaufpreisminderung ist möglich. Wenn der Kunde diese beim Händler durchdrücken kann, müssen die Leasingentgelte angepasst werden.





