Mit einem Paket-Gesetz will das Ministerium Einsprüche gegen Bußgeldbescheide unterbinden, die rein taktischer Natur sind. Künftig sollen Punkte vom Zeitpunkt der Tat an gelten und nicht mehr ab dem Zeitpunkt, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Derzeit sei es gängige Praxis, dass Autofahrer mit einem gut gefüllten Punktekonto nach einem Verkehrsverstoß durch Einsprüche die Rechtswirksamkeit des Bußgeldbescheides hinauszögern, bis die alten Punkte erloschen sind. Dieses "Schlupfloch soll gestopft werden, so der Sprecher des Bundeverkehrsministeriums, "und die Justiz entlasten.
Kritik an der geplanten Neuregelung
Das Gesetz hat bereits Bundeskabinett und Bundesrat passiert und wird demnächst in 1. Lesung dem Parlament vorgestellt. Zu welchem Zeitpunkt das Gesetz in Kraft treten wird, ist derzeit noch unklar. Der Automobilclub ACE bemängelt, dass die geplante Neuregelung "unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zweifelhaft" sei. Grundsätzlich solle es dabei bleiben, dass die negativen Folgen eines Verkehrsverstoßes den Fahrer erst dann treffen könnten, wenn darüber rechtskräftig entschieden sei.





