Allerdings ist die Garantie auf eine Gesamtlaufleistung von 160.000 Kilometern limitiert. Die "lebenslange Neuwagengarantie" von Opel gilt zudem nur für den Ersthalter.
Opel-Garantie ist auf eine Laufleistung von 160.000 km begrenzt
Wird das Fahrzeug weiterverkauft, kann der Zweitbesitzer die Garantie bis zu sechs Jahre nach der Erstzulassung kostenpflichtig übernehmen, sofern die Gesamtlaufleistung nicht über 100.000 Kilometern liegt. Weitere Voraussetzung: Der Erstbesitzer muss alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten pflichtgemäß erledigt und nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie die so genannte jährliche Aktivierung durchgeführt haben. Letzere schlägt mit jeweils 11,90 Euro zu Buche.
Von der "lebenslangen" Opel-Neuwagengarantie werden alle Lohnkosten (bis 160.000 km) sowie in den ersten beiden Jahren beziehungsweise bis zu einer Laufleistung von 50.000 Kilometern alle Materialkosten abgedeckt. Danach muss der Halter einen je nach Kilometerleistung gestaffelten Anteil an den Materialkosten selbst tragen (50.000 bis 60.000 km: zehn Prozent; 100.000 bis 160.000 km: 60 Prozent).
Die "lebenslange" Opel-Garantie gilt für alle Modelle mit Ausnahme von Opel Movano, Vivaro und Combo. In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen, welche Neuwagengarantien Audi, BMW, Citroen, Kia & Co. zu bieten haben.






