Aus den Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr geht hervor, dass der bisherige Bewertungsmaßstab für Oldtimer unverändert bleibt, die Notenskala aber abgeschafft wird. "Eine Werteskala ist für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen unerheblich", so das zuständige Ministerium.
Oldtimergutachten bleibt ausschlaggebendVoraussetzung für ein H-Kennzeichen bleibt ein amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Klassiker aus. Dafür muss nicht nur der Pflegezustand stimmen, erläutert Thomas Caasmann, Klassiker-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Außerdem darf der Oldie nicht durch modernes Tuning verbastelt sein. Das abgeschlossene Gutachten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.
Dezente Umbauten sind nach der neuen Richtlinie zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum des Fahrzeugs vorgenommen wurden.






