OLG kippt Winterreifenpflicht: Winterreifen-Verordnung ist verfassungswidrig

Winterreifentest 2009

Das OLG Oldenburg hat die umstrittene Winterreifen-Verodnung gekippt. Im Fall eines Autofahrers, den das Amtsgericht Osnabrück unter anderem wegen "unangemessener Bereifung" verurteilt hatte, entschieden die Richter jetzt, dass die Rechtsverordnung zu unbestimmt und damit verfassungswidrig sei.

Es fehle an ausreichend präzisen Angaben, welche Reifen bei welchem Wetter zu verwenden seien, begründeten die Richter ihre Entscheidung (OLG Oldenburg - Az.: 2 SsRs 220/09). Damit verwarf das OLG die entsprechende Vorschrift.

Winterreifen-Verordnung ist verfassungswidrig

Im verhandelten Fall war der Autofahrer zu einem Bußgeld verurteilt worden, weil er mit Sommerreifen zu schnell über eine Eisfläche geschlittert und in ein Geschäft gerutscht war. Die Polizei hatte ihn neben der überhöhten Geschwindigkeit deswegen zur Zahlung von 85 Euro herangezogen, weil er mit  "unangemessener Bereifung" unterwegs gewesen sei. Das OLG Oldenburg kam zu der Feststellung, dass die Verordnung gegen das Bestimmtheitsgebot aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes verstößt und damit verfassungswidrig ist. Das Tatbestandsmerkmal "der an die Wetterverhältnisse angepassten, geeigneten Bereifung" nenne keine konkrete Bereifung für jeweils genau bezeichnete Wetterverhältnisse und sei deswegen nicht konkret genug. Weder gesetzlichen noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse erfüllen müssen. Damit bleibe ungeklärt, ob auch Sommerreifen für winterliche Witterungsverhältnisse im Sinne der Vorschrift geeignet sein können.

Vor vier Jahren wurde mit § 2 Abs. 3 a Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Winterreifen-Verordnung eingeführt. Autos sollten danach im Winter auf geeigneten Reifen fahren. Eine genaue Definition von geeigneten Reifen blieb der Gesetztgeber aber schuldig.

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