Das sagte am Dienstag (30.10.) in Karlsruhe eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.
Dem höchsten deutschen Gericht liegen seit dem Frühjahr zwei Richtervorlagen wegen der gekürzten Pendlerpauschale vor. Die Vorlagen vom Niedersächsischen Finanzgericht und vom Finanzgericht Saarland sind beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig.
Die große Koalition hatte die Pendlerpauschale zu Beginn des Jahres gekürzt. Mit der Pauschale können die rund 15 Millionen Pendler Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar sind die 30 Cent je Kilometer aber nur noch vom 21. Kilometer an steuerlich absetzbar. Dagegen hatten Bürger geklagt und waren von Finanzgerichten teilweise bestätigt worden. So hatte der Bundesfinanzhof (BFH) ernste Zweifel an der Kürzung der Pendlerpauschale geäußert.
Die SPD will nun angesichts der rechtlichen Unsicherheiten erreichen, dass die Pendlerpauschale wieder vom ersten Kilometer an gezahlt wird. Allerdings soll sie dann vom kommenden Jahr an nicht mehr 30 Cent, sondern maximal 20 bis 25 Cent betragen.




