Der BFH begründet seine Zweifel mit beachtlichen Bedenken aus der Literatur und widersprüchlichen Finanzgerichts-Entscheidungen.
Pendler haben nun die Möglichkeit, mit Hinweis auf den Beschluss des BFH die bisher geltenden Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Risiko dabei: Sollte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist, drohen Steuernachzahlungen.
Eine endgültig Entscheidung für die Rechtmäßigkeit der Kürzung liegt beim Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich Ende
des Jahres darüber entscheiden wird.
Pendlerpauschale: Weitere Klatsche
Die heftig umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale wird nun auch vom Bundesfinanzhof in Zweifel gezogen. In einem am Donnertag (6.9.) veröffentlichten Beschluss vom 23.08.2007 (Az:VI b 42/07) wird die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung bezweifelt.
Autor: uba



