Videoüberwachung: Keine Knöllchen für Verkehrssünder

Videoüberwachung

Aus für Abstands- und Tempokontrollen per Video an Brücken? Viele Verkehrssünder wurden bislang ohne Rechtsgrundlage überführt.

Es war nicht der Flügelschlag eines Schmetterlings, der den Sturm auf einem anderen Kontinent auslöste - dieses bildhafte Beispiel bemühen die Chaos-Theoretiker gerne, um die große Empfindlichkeit komplexer Systeme auf kleine Abweichungen zu verdeutlichen.

Ein Verkehrssünder zog bis vor das Bundesverfassungsgericht

Vielmehr handelte es sich um einen Verkehrssünder aus Mecklenburg-Vorpommern, der am anderen Ende der Republik, nämlich in Karlsruhe, einen Tornado entfachte, der die deutsche Verkehrsüberwachungs-Welt seit Mitte August durcheinanderwirbelt. Der Mann aus Güstrow war nämlich bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil er die automatisierte Abstands- oder Tempoüberwachung per Video als reine Willkür empfand: Auf Brücken postierte Kameras filmen das gesamte Verkehrsgeschehen. Alle Fahrzeuge samt Fahrer können identifiziert werden, und zwar unabhängig davon, ob sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen oder nicht. Und die Betroffenen können mit ihrem Verhalten nicht beeinflussen, ob von ihnen Daten erhoben werden.

Die Videoüberwachung verstößt gegen das Grundgesetz

Das Donnerwetter der Verfassungsrichter kam am 11. August: Diese Praxis sei eine Attacke auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, rügten sie. Ein solcher datenschutzrechtlich schwerwiegender Eingriff könne zwar ermöglicht werden, bedürfe aber einer Grundlage in Form eines Gesetzes. Defizit im konkreten Fall: Ein Erlass des mecklenburgischen Wirtschaftsministeriums hatte diese Praxis legitimiert. Und das reicht nach Lesart der Verfassungshüter nie und nimmer als Rechtsgrundlage. "Das ist nicht nur ein Problem in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit", sagt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Er ist nicht gegen die Ahndung von Verkehrsverstößen. "Aber bitte auf einwandfreier rechtsstaatlicher Grundlage", so seine Forderung.

70 Videobrückenanlagen sind in Deutschland im Dienst

Die Verfolgung von Abstands- oder Tempodelikten mit Videotechnik ohne jeden Anlass habe derzeit keine verfassungskonforme Basis. Dies könne zu einem Beweisverwertungsverbot führen, was nun im konkreten Fall vom Amtsgericht Güstrow entschieden werden müsse. Die dort verwendete Videotechnik VKS des Herstellers Vidit ist aufgrund ihrer Genauigkeit sowie ihrer Bedien- und Auswertefreundlichkeit bei der Polizei sehr beliebt.

Sie ist in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Bremen und Sachsen sowie speziell in den Landkreisen Osnabrück, Parchim, Ludwigslust, Güstrow, Peine, Gifhorn, Helmstedt und Oldenburg im Einsatz. Laut Hersteller sind 44 VKSSysteme in Behördenhand. Nach einer Schätzung aus Polizeikreisen versehen etwa 70 Videobrückenanlagen, wie es im Fachjargon heißt, bundesweit ihren Dienst - nicht eingerechnet allerdings jene, die möglicherweise von Kommunen betrieben werden.

Keine Knöllchen für Verkehrssünder

"Alle Verfahren, bei denen diese Videotechnik eingesetzt wurde und die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, sollten jetzt von den Bußgeldstellen oder den Gerichten eingestellt werden", fordert Verkehrsrechtsanwalt Michael Bücken nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Michael Brenner, der an der Universität Jena Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht lehrt, geht sogar noch weiter: "Das Videoverfahren ist faktisch so lange nicht mehr einsetzbar, bis die Länder gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen haben." Und das kann dauern, wie die Erfahrung lehrt.

Welche Methoden erlaubt sind, muss schnell geklärt werden

In Bayern beispielsweise, wo etwa 20 Exemplare des Videosystems JVCPiller Charakter Generator im Einsatz sind, wähnt man sich auf der sicheren Seite. "Die Brückenkameras dienen lediglich als verlängertes Auge der Polizisten vor Ort", sagt Holger Plank aus dem bayerischen Innenministerium. Das Verkehrsgeschehen werde zwar gefilmt und live in die Einsatzwagen übertragen, eine am Straßenrand postierte Identifizierungskamera löse allerdings nur aus, wenn die beobachtenden Beamten den Verdacht auf einen Verkehrsverstoß hätten.

Ob diese Praxis den Anforderungen der Verfassungshüter entspricht, haben sie bislang offen gelassen. "Das ist definitiv ein Grenzfall", räumt Datenschützer Thilo Weichert ein. "Allerdings laufen die Länder Gefahr, dass ihnen die Bußgeldbescheide reihenweise von Gerichten zerschossen werden, wenn sie keine rechtlichen Konsequenzen ziehen." Das wird jene rund 150.000 Autofahrer kaum trösten, die derzeit in der Flensburger Verkehrssünderkartei wegen Abstandsdelikten aktenkundig sind. Zwar nicht aus Mangel an Beweisen, aber ohne Legitimation.  

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Brigitte Haschek

Autor:

auto motor und sport, Heft 21 / 2009

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