Das Ludwigsburger Arbeitsgericht lehnte am Mittwoch (24.10.) den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Zusammensetzung des Holdingaufsichtsrats ab. Der Betriebsrat wollte wegen der deutlich höheren Mitarbeiterzahl bei VW eine stärkere Mitbestimmung in dem Gremium erreichen. Vorgesehen ist, dass darin je drei Arbeitnehmervertreter von Porsche und VW sitzen. In der Holding will Porsche seine VW-Anteile bündeln. Der Betriebsrat kann nun Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Porsche siegt vor Gericht über VW-Betriebsrat
Porsche hat im Streit mit dem VW-Betriebsrat um die Machtverhältnisse in der neuen Porsche Holding vor Gericht einen Sieg errungen.
Autor: dpa



