Porsche: VW-Gesetz soll fallen

Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hat laut Zeitungsberichten ein möglichst schnelles Ende des VW-Gesetzes gefordert. Der Stuttgarter Sportwagenbauer wolle die Klage gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof aktiv unterstützen und auf Beschleunigung des Verfahrens drängen, hieß es am Donnerstag (3.8.) in den Blättern.

Porsche ist seit seinem Einstieg bei Volkswagen im Herbst 2005 größter Einzelaktionär vor dem Land Niedersachsen.

"Wir wollen unsere Rechte als Aktionär im vollen Umfang wahrnehmen können", zitierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" den Porsche-Chef. Das VW-Gesetz begrenzt die Stimmrechte pro Einzelaktionär auf 20 Prozent - unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält.

Das Thema stand überhaupt nicht auf der Tagesordnung. Und eigentlich gibt es bei VW auch eine Menge dringender Probleme. Die massiven Ertrags- und Kostenprobleme bei der Kernmarke Volkswagen, die schwierigen Sanierungsgespräche mit Gewerkschaft und Betriebsrat - da wäre es zumindest undiplomatisch, weiteren Streit anzuzetteln. Eigentlich kommt es jetzt darauf an, dass möglichst alle an einem Strang ziehen.

Und so fragte sich am Donnerstag manch einer: Was bezweckt Wiedeking? Dass er mit seinem Vorstoß das Land Niedersachsen düpiert, nahm er damit in Kauf. Denn das VW-Gesetz ist schon seit Jahren heftig umstritten. Es geht dabei auch um Macht und Einfluss. Die Landesregierung kämpft seit langem um den Erhalt der Sonderregelung. Auch die Arbeitnehmerseite steht hinter ihr.

Das VW-Gesetz sichert dem Land und Arbeitnehmervertretern gemeinsam eine starke Stellung etwa bei Werksschließungen oder Standortfragen und soll VW vor einer feindlichen Übernahme schützen. Das Land hält heute 20,8 Prozent der stimmberechtigten Aktien und ist seit dem Einstieg von Porsche bei VW im Herbst 2005 zweitgrößter Anteilseigner. Porsche hält 21,2 Prozent und will in Kürze auf 25,1 Prozent erhöhen.

Die EU-Kommission sieht in dem VW-Gesetz einen Verstoß gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr und leitete daher ein Verfahren gegen Deutschland ein. Sie klagte 2004 beim Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung wird aber erst in der zweiten Hälfte 2007 erwartet.

Die Landesregierung reagierte am Donnerstag gelassen auf den neuesten Vorstoß zum VW-Gesetz. "Zu Wirtschaftsgesetzen gibt es oft unterschiedliche Auffassungen", sagte Regierungssprecher Olaf Glaeseker. "Wir warten das Urteil gelassen ab." Bei VW hieß es, zu Angelegenheiten der Anteilseigner gebe man grundsätzlich keine Stellung ab.

Überrascht äußerte sich dagegen der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates, Bernd Osterloh. "Ich bin über die Äußerungen von Herrn Wiedeking sehr verwundert", sagte er im NDR. Schließlich habe das Thema bei Gesprächen, die Betriebsratsmitglieder kürzlich mit Porsche geführt hätten, keine Rolle gespielt. Der Geschäftsführer des Betriebsrats, Michael Riffel, meinte, er könne sich deshalb kaum vorstellen, dass sich Wiedeking "so undifferenziert zum VW-Gesetz geäußert hat". Sicherlich sei durch die Beteiligung von Porsche die Gefahr einer feindlichen Übernahme deutlich reduziert, räumte er ein. Aber es könne jederzeit sein, dass sich Porsche aus strategischen Gründen von seinem Aktienpaket wieder trennt. Der Betriebsrat werde sich weiter für den Erhalt des VW-Gesetzes einsetzen.

Der neue Anteilseigner Porsche drängt seit längerem darauf, dass VW seine Produktivität verbessern, effizienter arbeiten und Kosten massiv senken müsse. Und als größter Aktionär mit über 25 Prozent Stimmrechten würde ein Fall des VW-Gesetzes seinen Einfluss deutlich vergrößern. Insofern könnte der Vorstoß vielleicht auch der Beginn einer neuen Machtprobe bei VW sein.

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dpa

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