Reine Routine: BaFin untersucht VW-Porsche-Deal

Die frühzeitige Übernahme der restlichen Porsche-Anteile durch Volkswagen hat die Finanzaufsicht auf den Plan gerufen - ein förmliches Verfahren zu dem Deal ist aber bisher nicht beschlossen.

"Ob eine tiefergehende Untersuchung erfolgen muss, wird derzeit geprüft", hieß es am Montag (9.7.) aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.

Die Behörde betonte, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt noch um eine relativ häufig vorkommende Vorabanalyse handele. "Man muss erst einmal den Sachverhalt eruieren und herausfinden, ob möglicherweise gegen wertpapierhandelsrechtliche Richtlinien verstoßen wurde", erklärte eine Sprecherin. Nach Medienberichten soll es dabei um die Frage gehen, ob VW den am vergangenen Mittwochabend angekündigten Aktienkauf im Wert von 4,46 Milliarden Euro zur Übernahme der übrigen 50,1 Prozent der Porsche AG zu spät mitgeteilt haben könnte.

In zwei bis drei Wochen will die BaFin entscheiden, ob sie das Geschehen genauer unter die Lupe nimmt. "Diese Zeitspanne hängt mit der Komplexität des Sachverhalts zusammen. Wir schauen, ob es Ansatzpunkte etwa für Insiderhandel oder Marktmanipulation gibt."

VW bleibt gelassen

Ein VW-Sprecher sagte, beide Seiten hätten bereits Kontakt aufgenommen. Die laufende Vorprüfung sei jedoch ein "routinemäßiger Vorgang". Bei der Bekanntgabe des Milliardengeschäfts seien sämtliche Pflichten und Fristen eingehalten worden: "Selbstverständlich sind für Volkswagen die wertpapierhandelsrechtlichen Vorschriften stets die Basis für die Kommunikation zu den Kapitalmärkten."

Details wollten der Konzern und die Aufseher mit Blick auf die laufenden Gespräche nicht nennen. Die Behörde machte keine Angaben dazu, ob sie auf Basis einer Beschwerde oder eigener Beobachtungen aktiv wurde: "Die BaFin speist sich da aus vielerlei Quellen."

Vor dem Braunschweiger Landgericht laufen derzeit mehrere Verfahren, in denen Investoren im Zusammenhang mit dem Übernahmekampf zwischen Porsche und Volkswagen 2008 Schadenersatz wegen angeblicher Marktmanipulation verlangen. Sie argumentieren, dass ihnen durch irreführende Pressemitteilungen Kursgewinne entgangen seien.

Die Frage, ob börsennotierte Unternehmen marktrelevante Informationen erst bei formalen Beschlüssen oder schon bei einem absehbar starken Einfluss auf die Aktienmärkte veröffentlichen müssen, hatte zuletzt auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigt.
In einem jahrelangen Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Ex-Daimler-Chef Jürgen Schrempp 2005 hatten die Luxemburger Richter am 28. Juni das Recht von Anlegern auf bessere Auskünfte erweitert.

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dpa

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