Damit schließe er sich der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamm an. Im Gegenzug ziehe die Staatsanwaltschaft alle Befangenheitsanträge gegen Knöner zurück.
"Radarfallen sind Geldschneiderei" gilt nicht mehr
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte gegen rund die Hälfte der Freisprüche Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. Der als "Richter Gaspedal" bundesweit bekanntgewordene Knöner hatte im vergangenen Jahr mehr als 40 geblitzte Temposünder freigesprochen, weil er viele Radarfallen für Geldschneiderei hält. Zudem gebe es keine Rechtsgrundlage für die Radar-Fotos. Das sieht das Oberlandesgericht anders. Die bestehende Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Radarfotos sei ausreichend.
Trotz der Entscheidung waren nach einem Bericht der "Neuen Westfälischen" 16 der Freisprüche rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihren Einsprüchen Formfehler begangen.






