Tempokontrollen: Section Control und Kennzeichen-Scan

Sind Abschnitts-Kontrollen zur Tempoüberwachung in Deutschland bald ein neuer Schritt beim Ausverkauf der Bürgerrechte? Datenschützer und Juristen schlagen jedenfalls Alarm gegen die Tempokontrollen.

Michael Brenner, der an der Universität Jena deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht lehrt, ist ein Mann klarer Worte: "Es kann nicht sein, dass Datenfriedhöfe angelegt werden, von denen keiner weiß, wer diese in welcher Absicht auch immer besucht." So beurteilt der Professor eine neue Methode der Verkehrsüberwachung, die in Österreich bereits existiert und nach Meinung von Polizeikreisen auch in Deutschland Schule machen sollte.

Es ist die Rede von der so genannten Section Control, die auch beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag vom 28. bis 30. Januar heiß diskutiert werden dürfte. Denn eine Rechtsgrundlage gibt es dafür derzeit nicht in Deutschland. So wird die große Frage in der Diskussion der Fachleute sein, ob man diese neue Dimension der Überwachung überhaupt will und wie sie dem gesetzlich verankerten Gebot der Datensparsamkeit entsprechend auf den Weg gebracht werden könnte. Die Abschnitts-Kontrolle beruht auf dem an sich simplen Prinzip der Weg-Zeit-Rechnung: Die Fahrzeuge werden am Anfang und am Ende der kontrollierten Etappe erfasst. Anhand der Zeit, die beim Passieren verstrichen ist, kann darauf geschlossen werden, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten wurde oder nicht.

Temposünder werden errechnet

Der Pferdefuß dabei: Jeder Fahrer wird zunächst einmal als potenzieller Verkehrssünder behandelt. Beispiel: Bei Tempo 80 vergehen zweieinviertel Minuten, bis drei Kilometer zurückgelegt sind. Wer das Ende des Abschnitts bereits nach eineinhalb Minuten erreicht, muss im Durchnitt 120 km/h gefahren sein - ein Fall für die Bußgeldstelle. Das System birgt weitere Fallstricke - so muss sowohl bei Einfahrt als auch bei Ausfahrt der Messzone ein Frontfoto aufgenommen werden, um Temposünder nach deutschem Recht dingfest machen zu können.

"Dieses Verfahren sieht sich ähnlichen datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt wie das Kennzeichen-Scanning", so Michael Brenner. Staatlichen Überwachungsbegehrlichkeiten müsse ein klarer Riegel vorgeschoben werden, um zu verhindern, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt werde. Zugegeben, der Begriff ist sperrig, aber die Übersetzung ist erstaunlich schlicht: Bei den Bürgern könnten das "Gefühl des Überwachtwerdens" geweckt und "allgemeine Einschüchterungseffekte" erzielt werden, so die Argumentation der Karslruher Verfassungsrichter gegen die automatisierte Kennzeichen-Erfassung im März vorigen Jahres.

Kontrollen an Gefahrenstellen

"Die Abschnitts-Kontrolle ist ein zu tiefer Eingriff in die Freiheitsrechte des Bürgers", sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte. Denn sie komme einer Buchführung über den Menschen gleich. "Schon jetzt werden Tempodelikte massiv und mit erheblichem Erfolg geahndet", so Elsner. Die Praxis zeige allerdings, dass Kontrollen an Gefahrenstellen eher die Ausnahme als die Regel seien. Doch genau dort soll die Section Control nach Vorstellung der Befürworter eingesetzt werden.

Stehe die Drohung mit Sanktionen im Raum, könne damit das Temponiveau gesenkt werden, und dies diene schließlich der Gefahrenabwehr. Wasser auf die Mühlen der Verfechter sind Erfahrungen, die in Österreich mit der Abschnitts-Kontrolle gesammelt wurden. Unter dem Schock der Brandkatastrophe im Montblanc-Tunnel hatten die Behörden 2003 im Verlauf der A 22 im Wiener Kaisermühlen-Tunnel die erste Messstrecke installiert. Der 2,3 Kilometer lange Abschnitt führt unweit des Uno-Hauptquartiers mitten durch die Innenstadt.

Überwachung in Österreich bereits aktiv

Eine zweite stationäre Anlage wurde ein Jahr später auf der A 2 am so genannten Wechsel südlich der Wiener Neustadt installiert. Der sieben Kilometer lange, extrem kurvige Streckenabschnitt ist vor allem bei Nässe ein Unfallschwerpunkt. Darüber hinaus werden zwei mobile Gerätschaften in Autobahngroßbaustellen von zehn Kilometer Länge eingesetzt. Klaus Machata vom Kuratorium für Verkehrssicherheit in Wien spricht von einem "großen Erfolg" der Section Control. Das Unfallgeschehen sei ebenso zurückgegangen wie die gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten. Soll bald auch in Deutschland der Zweck die Mittel heiligen?

Ist es wirklich glaubwürdig, dass dies nur der Prävention dienen soll und damit kein Geld einzuspielen sei? Immerhin kostet die entsprechende Ausrüstung über eine Million Euro. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, mahnt deshalb zur Vorsicht. Ihm erscheint der Preis, alle erst einmal zu erfassen, um dann vielleicht wenige Schnellfahrer herauszufiltern, zu hoch. Im Wiener Kaisermühlen-Tunnel etwa ist lediglich jeder 700ste zu schnell unterwegs. Das sind nur 0,14 Prozent der erfassten Fahrzeuge - 70 Prozent davon hatten ein ausländisches Kennzeichen. "Ich habe erhebliche Zweifel an der datenrechtlichen Zulässigkeit des Verfahrens in Deutschland", sagt Schaar. Die Speicherung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Informationen sei ein klarer Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

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Brigitte Haschek

Autor:

auto motor und sport, Heft 03 / 2009

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