Der stellvertretende CDU-Fraktionschef hatte vergangenen Samstag (2.7.) nach einem Musikfest in Baindt (Kreis Ravensburg) beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt. Nach eigener Aussage wollte er das am nächsten Tag der Polizei melden.
Der Bundestag hat innerhalb der vorgeschriebenen 48 Stunden nicht auf Schockenhoffs Immunität gepocht und Ermittlungen widersprochen, womit die Behörde nun förmlich ermittelt, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Führerscheinentzug für Schockenhoff
Die Polizei hatte dem Abgeordneten noch Samstagnacht eine Blutprobe entnommen, die laut Staatsanwaltschaft deutlich über 2 Promille Alkohol belegte. Schockenhoff hatte angegeben, nach der Fahrt zu Hause Wein getrunken zu haben. Bei der Polizei sagte er aus, vor dem Ausparken ein bis zwei Gläser Wein getrunken zu haben. Dem 54-Jährigen wurde am Donnerstag sein Führerschein entzogen. Für sein Verhalten hatte er sich in einer Mitteilung entschuldigt.






