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Verkehrsrecht : Bußgeld-Rahmen bis 3.000 Euro gebilligt

Der drastischen Erhöhung des Bußgeldes für Verkehrssünder ab 1. Februar steht nichts mehr im Wege. Als weitere Voraussetzung dafür billigte der Bundesrat am Freitag (19.12.) die Verdoppelung des gesetzlichen Strafrahmens für Verkehrsdelikte.

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Verkehrsrecht
Foto: dpa

Der drastischen Erhöhung des Bußgeldes für Verkehrssünder ab 1. Februar steht nichts mehr im Wege.

Der drastischen Erhöhung des Bußgeldes für Verkehrssünder ab 1. Februar steht nichts mehr im Wege.

Danach dürfen künftig in Extremfällen 3.000 Euro von Fahrern kassiert werden, die unter Alkohol oder Drogen stehen, sowie 2.000 Euro bei anderen Verstößen.

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Der zuvor beschlossene neue Bußgeldkatalog bleibt zwar zunächst darunter und sieht bei Fahren unter Alkohol oder Drogen 500 Euro Strafe beim ersten Verstoß, 1.000 Euro beim zweiten und 1.500 beim dritten Verstoß vor. Er kann aber jederzeit bis zur neuen gesetzlichen Grenze von 3.000 Euro ausgeweitet werden.

Auch bei kleineren Verstößen sollen Verkehrssünder ab 2009 noch stärker zur Kasse gebeten werden. Wird die Kreuzung bei einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase überschritten, führt das künftig zu einem Bußgeld von 200 statt bisher 125 Euro. Werden dabei Personen gefährdet, kostet das 320 statt 200 Euro. Kommt Sachbeschädigung hinzu, sind es sogar 360 statt 200 Euro. Wer beim Grün-Pfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht anhält, muss künftig 70 statt 50 Euro berappen.

Hier geht es zum aktuellen Bußgeldkatalog .

Autor: dpa
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