Videoüberwachung: Videoüberwachung ohne Gesetzesgrundlage

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Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert rechnet damit, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum faktischen Verbot dauerhafter Verkehrsüberwachung per Video die meisten Verfahren gegen Autofahrer mit zu geringem Sicherheitsabstand und Temposünder eingestellt werden müssen.

Es fehle in allen Ländern die gesetzliche Grundlage für dauerhafte Videoüberwachung per Kamera, kritisiert Weichert gegenüber auto motor und sport.

Gesetzesgrundlage fehlt

Mitte August hatte das Verfassungsgericht in einem Beschluss bemängelt, dass die Verkehrsüberwachung mit Videokameras ohne konkreten Verdacht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstößt und nur auf Basis eines Gesetzes eingeschränkt werden dürfe. "Das ist nicht nur ein Problem in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit", betont Thilo Weichert und fordert die Ahndung von Verkehrsverstößen "auf einwandfreier rechtsstaatlicher Grundlage".

Die Verfolgung von Abstands- oder Tempodelikten mit Videotechnik ohne jeden Anlass habe derzeit keine verfassungskonforme Basis, so Weichert. Deshalb liefen "die Länder Gefahr, dass ihnen die Bußgeldbescheide reihenweise von Gerichten zerschossen werden, wenn sie keine rechtlichen Konsequenzen ziehen". Professor Michael Brenner, der an der Universität Jena Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht lehrt, empfiehlt den Ländern sogar, auf das umstrittene Verfahren derzeit zu verzichten. "Das Videoverfahren ist faktisch so lange nicht mehr einsetzbar, bis die Länder gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen haben."

Die in dem vom Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall verwendete Videotechnik VKS des Herstellers Vidit ist aufgrund ihrer Genauigkeit sowie ihrer Bedien- und Auswertefreundlichkeit bei der Polizei sehr beliebt. Sie ist nach Recherchen von auto motor und sport in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Bremen und Sachsen im Einsatz. Laut Hersteller sind 44 VKS-Systeme in Behördenhand. Nach einer Schätzung aus Polizeikreisen sind bundesweit insgesamt etwa 70 Anlagen auf Autobahnbrücken im Einsatz.

Bayerisches System als Grenzfall

Bayern geht dagegen davon aus, dass das im Freistaat eingesetzte Videosystem JVC-Piller rechtlich zulässig ist und deshalb Bußgeldbescheide Bestand haben. "Die Brückenkameras dienen lediglich als verlängertes Auge der Polizisten vor Ort", sagt Holger Plank, Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Das Verkehrsgeschehen werde zwar gefilmt und live in die Einsatzwagen übertragen, eine am Straßenrand postierte Identifizierungskamera löse allerdings nur aus, wenn die beobachtenden Beamten den Verdacht auf einen Verkehrsverstoß hätten. Weichert bezeichnet das bayerische Verfahren dagegen als "Grenzfall".

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Brigitte Haschek

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