Volkert muss dann danach aber auf direktem Weg wieder in die Justizvollzugsanstalt zurückkehren und die Nacht dort verbringen.
Volkert sei von der zuständigen Justizvollzugsanstalt (JVA) als geeignet für den offenen Vollzug angesehen worden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover am Freitag (18.12.). Er bestätigte damit einen Bericht des "Focus". Volkert sei aber anders als das Nachrichtenmagazin es schreibe kein "Freigänger". Dieser Begriff sei an einen Arbeitsplatz außerhalb der JVA gebunden. Da Volkert aber bereits 67 Jahre alt ist, ist er nicht mehr zur Arbeit verpflichtet und damit kein Freigänger.
Volkert war wegen seiner Verstrickung in die VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Sonderzahlungen zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 67-Jährige trat seine Strafe Ende November an.



