Dabei werden die EU-Kommission als Klägerin und Vertreter der Bundesregierung zu Wort kommen. Ein Urteil wird frühestens im kommenden Jahr erwartet.
Das Land Niedersachsen hält dank des Gesetzes bei dem Wolfsburger Autobauer de facto eine besondere Sperrminorität. Die EU-Kommission hatte die Bundesrepublik Deutschland vor zwei Jahren wegen des fast 50 Jahre alten Gesetzes zur Verhinderung feindlicher Übernahmen in Wolfsburg verklagt. Die EU-Behörde sieht den freien Kapitalverkehr in der EU behindert. Das europäische Tauziehen um den Übernahmeschutz erhält durch die Pläne von Porsche bei VW besondere Brisanz.
VW-Gesetz: Erste Verhandlung
Das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), wird im Verfahren um das deutsche VW-Gesetz am 12. Dezember erstmals mündlich verhandeln. Das bestätigte das Gericht am Donnerstag (16.11.) auf Anfrage in Luxemburg.
Autor: dpa



