VW: Große Unruhe nach Betriebsversammlungen

 Die Beschäftigten in den sechs westdeutschen VW- Werken sind nach Einschätzung des Betriebsrats beunruhigt und verunsichert über die künftige Entwicklung im Konzern nach der erwarteten Mehrheitsbeteiligung von Porsche.

Das habe sich auch am Mittwoch (31.10.) in den Betriebsversammlungen in Wolfsburg und anderen Standorten gezeigt, berichtete der stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Bernd Wehlauer.

Stein des Anstoßes ist eine Vereinbarung über die Mitbestimmung in der europäischen Aktiengesellschaft, in der Porsche seine künftige VW-Mehrheitsbeteiligung ansiedeln will. Sie war ohne Mitwirkung der VW-Betriebsräte entstanden und sieht für die knapp 325.000 VW-Werker im Aufsichtsrat der Holding ebenso drei Sitze vor wie für die 11.400 Porsche-Beschäftigten. Zudem bemängeln die Wolfsburger ein Vetorecht für die Porsche-Vertreter.

Bei den Betriebs-Treffen, die bis in die Nachtschichten hinein laufen sollten, haben die Betriebsräte über den Streit zur Mitbestimmung in einem künftigen Großkonzern Porsche/VW informiert sowie über die Folgen nach dem Fall des VW-Gesetzes. Allein im Stammwerk Wolfsburg nahmen nach Schätzung des Betriebsrates rund 40.000 Menschen und damit nahezu die gesamte Belegschaft an den Versammlungen teil.

Die Unruhe der Beschäftigten sei auch durch frühere Äußerungen von Porsche-Chef Wendelin Wiedeking geschürt worden, der mit Blick auf den Haustarifvertrag bei VW von "heiligen Kühen" gesprochen hatte, berichtete Wehlauer. Jetzt werde der weltweiten Belegschaft im VW- Konzern eine angemessene Vertretung der Arbeitnehmer in der künftigen Gesellschaft Porsche/VW verwehrt, und zudem gebe es Medienberichte über die Gefahr einer Zerschlagung des Konzerns. "Da gibt es natürlich Ängste in der Belegschaft", erklärte Wehlauer. Dem wolle der Betriebsrat durch sachliche Information entgegentreten.

In den Betriebsversammlungen habe es außerdem Unsicherheiten wegen des weitgehend abgeschafften VW-Gesetzes gegeben, berichtete Wehlauer. Er forderte erneut, dass die Teile des Gesetzes erhalten bleiben müssten, die der europäische Gerichtshof nicht beanstandet habe. Dazu gehöre vor allem die Vorschrift, dass wichtige Entscheidungen wie Standortverlegungen im Aufsichtsrat eine Zwei- Drittel-Mehrheit benötigten - also auch die Zustimmung der Arbeitnehmerbank. Wichtige Schutzfunktionen für die VW-Beschäftigten müssten erhalten bleiben.

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dpa

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