Anders als von Hauptaktionär Porsche gefordert will das Land an der in der VW-Satzung geltenden Sperrminorität in der Hauptversammlung für bedeutsame Entscheidungen von 80 Prozent festhalten. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover am Freitag (14.3.) mit. Das Land hält als zweitgrößter VW-Aktionär knapp über 20 Prozent an VW. Porsche verlangt dagegen, in der Satzung die Sperrminorität auf 75 Prozent zu senken.
Betriebsrat unterstützt Niedersachsen
Schützenhilfe bekommt das Land Niedersachsen vom VW-Betriebsrat. Der VW-Konzernbetriebsrat begrüßte am Freitag in Wolfsburg die Absicht des Landes, an der in der VW-Satzung geltenden Sperrminorität in der Hauptversammlung von 80 Prozent für bedeutsame Entscheidungen festzuhalten. VW-Großaktionär Porsche dagegen will dies ändern. "Die
Regelung zur Sperrminorität von 80 Prozent plus einer Aktie ist nach allgemeinem deutschen Aktienrecht zulässig und daher nicht zu beanstanden", sagte VW-Konzernbetriebsratssprecher Gunnar Kilian. "Dies hat auch der Europäische Gerichtshof nicht getan."




