Wie die in der bayerischen Landeshauptstadt erscheinende Fachzeitschrift "NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" berichtet, zählt es zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Werkstatt, das Serviceheft korrekt zu führen.
Kfz-Besitzer kann Schadensersatz fordern
In dem Fall hatte eine Werkstatt nach einer Inspektion fälschlicherweise eine Auswechslung des Zahnriemens für den Nockenwellenantrieb eingetragen. Bei einer späteren Inspektion wurde der Nockenwellenantrieb daher nicht mehr kontrolliert. Als es deswegen zu einem Motorschaden kam, verlangte der Fahrzeugbesitzer Schadenersatz in Höhe von rund 1.600 Euro - zu Recht, wie das Gericht entschied (Az.: 7 U 3028/07).
Werkstatt haftet für falschen Serviceheft-Eintrag
Zwar habe die Werkstatt keine fehlerhafte Reparatur vorgenommen. Sie habe aber ihre Sorgfalts- und Dokumentationspflichten verletzt. Auch das begründe einen Anspruch auf Schadenersatz.






