Das bedeutet, dass sie dann nicht mehr nach Gewicht, sondern wie alle anderen Autos nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden.
Allerdings erhalten Wohnmobilbesitzer von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für Pkw. Mit dieser Regelung soll die besondere Situation der bundesweit etwa 300.000 Wohnmobilbesitzer beachtet werden. Der Bundestag muss dem Vorstoß von Nordrhein-Westfalen, der rückwirkend zum 1. Mai gelten soll, noch zustimmen.
Zum 1. Mai dieses Jahres hatte der Gesetzgeber ein Steuerschlupfloch für schwere Geländewagen gestopft. Bis dahin wurden Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht wie Nutzfahrzeuge besteuert. Viele Geländewagenbesitzer ließen daher das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs erhöhen, um weniger Steuern zu bezahlen. Von der Änderung waren auch Wohnmobile betroffen. Für Wohn- und Reisemobile wird daher diese Ausnahmeregelung angestrebt.
Wohnmobile: Ende der Gewichtsbesteuerung
Auf die Besitzer von Wohnmobilen kommen höhere Steuern zu. Der Bundesrat beschloss am Mittwoch (21.12.) die bisher als Nutzfahrzeuge deklarierten Camper über 2,8 Tonnen schrittweise bis 2011 an die Pkw-Besteuerung heranzuführen.
Autor: dpa





