Verkehrs-Urteil
Autobahn-Schnellfahrer haften nicht zwingend
Eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn begründet allein noch kein Mitverschulden bei einem Unfall. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Autobahn wenig befahren und der Streckenabschnitt gut einsehbar war.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena (Az.: 5 U 797/08) hervor, über das die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" berichtet. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnabschnitten ohne Tempolimit sind in Deutschland 130 km/h.

Nicht eingehaltene Richtgeschwindikgeit ist kein Verkehrsverstoß
In dem Fall war die Klägerin mit ihrem Wagen auf eine Autobahn aufgefahren. Trotz geringer Geschwindigkeit wechselte sie kurze Zeit später auf die Überholspur. Ein auf der linken Spur mit etwa 170 km/h herankommender Autofahrer konnte nicht mehr bremsen
und kollidierte mit dem Wagen der Frau. Sie war der Ansicht, wegen des hohen Tempos treffe den Auffahrenden die Schuld an dem Unfall.
Die Oberlandesrichter sahen die Sache allerdings anders: Die Klägerin habe durch ihr Verhalten den herannahenden Verkehr gefährdet - daher hafte sie allein. Allein wegen der nicht eingehaltenen Richtgeschwindigkeit habe der Mann keinen Verkehrsverstoß begangen.
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Als Vielfahrer ist mir klar, dass es sich bei der Klägerin um eine Frau gehandelt hat. Typisch.
Wie oft habe ich auf der Autobahn genau diese Situation erlebt: Ich komme mit 150 km/h angefahren und plötzlich zieht 50m vor mir ein anderes Fahreug mit Tempo 80 - ohne den Blinker zu setzen - auf meine Spur.
Da mir meine Bremsen und meine Gesundheit zu schade sind, fahre ich nur noch max. 40km/h schneller als die Kollegen auf der Spur rechts von mir, obwohl mein Auto deutlich schneller laufen könnte. Aber was bringt das, wenn ich mich mit 230 km/h tot fahre und wohlmöglich noch die Familie im Auto vor mir mitnehme, selbst wenn ich noch so im Recht war.
Schnell fahren kann ich immer noch oft genug, wenn die Bahn frei ist, und dann fahre ich auch gerne mal über 200.
Man muss leider mit der Dummheit anderer Menschen im Verkehr rechnen, das beste Beispiel ist doch die im Artikel genannte Frau, die auch noch der Meinung war im Recht zu sein.
danke für das urteil. meine liebste reisegeschwindigkeit ist zwischen 160 - 180 und wenn man sich dann vorstellt das man immer eine teilschuld bekommt nur weil einige leute nicht in der lage sind ihre spiegel zu benutzen bekommt man schon das kotzen.
da ist das urteil wohltuend.
@Auto Bild
Nicht aufgepasst??? Die 130km/h Richtgeschwindigkeit sind eine EMPFEHLUNG, keine BEGRENZUNG!
Also erst lesen, verstehen und dann schimpfen!
Es dürfte auch allgemein bekannt sein, dass man bei höheren Tempo mehr Konzentration an den Tag legt, als wenn man die ganze Zeit mit ca. 120km/h durch die Gegend kriecht, sich mit der Besatzung unterhält und nebenbei sein Pausenbrot verspeisst und zu guter Letzt in aller Ruhe in der Nase bohrt.
Einen schönen Tag noch!
PS: Bin übrigens kein Raser, sondern Familienvater und was Spritverbrauch angeht äußerst geizig :-)
Das Urteil freut doch jeden. Es gibt Autofahrer, die fahren mit 170 Km/h sicherer als mit 120 - genau die sind mir lieber und deswegen freue ich mich, dass es auch noch solche Urteile gibt. Es ist doch auch gar kein Anlass da dem Überholenden die Schuld zuzusprechen - was hat er denn falsch gemacht?














































