Mercedes stellt die neue E-Klasse vor – mit drei Bildschirmen und reichweitenstarken PHEV-Antrieben. Und Unfallflucht soll entschärft werden.
Mercedes stellt die neue E-Klasse vor – mit drei Bildschirmen und reichweitenstarken PHEV-Antrieben. Und Unfallflucht soll entschärft werden.
Sie wird ihr immer wieder näher kommen – und sie natürlich nie erreichen: Die Mercedes E-Klasse fährt mit jeder Modellgeneration erneut in die Spuren ihres großen Vorbilds S-Klasse. Jetzt gibt es mit der Baureihe W214 wieder eine frische E-Klasse. Digitalisierung ist Trumpf, klassische Verbrennungsmotoren sind es nicht – diese müssen PHEV-Antrieben weichen, die ordentliche elektrische Reichweiten ermöglichen. Und auch wenn die E-Klasse bisher schon nicht klein war – sie wächst weiter.
"Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" sanktioniert § 142 StGB. Doch welches Rechtsgut schützt diese Norm überhaupt, deren Straftatbestand umgangssprachlich Unfallflucht oder Fahrerflucht heißt? Für alle Nicht-Juristen: Der § 142 StGB ist ein Vermögensdelikt – er soll die Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche durch die Feststellung der Daten aller Unfallbeteiligten ermöglichen. Die Norm ist also nicht dafür gedacht, die Unfallflucht an sich zu bestrafen. Dem trägt das Bundesjustizministerium jetzt Rechnung: Es hat einen Vorschlag zur Entkriminalisierung des Paragrafen vorgelegt – bestimmte Tatbestände könnten die Behörden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Toyota gehört zu den wenigen Fahrzeugherstellern, die Brennstoffzellen-Antriebe für zukunftsfähig halten. Immerhin: Auch Kooperationspartner BMW lässt sich die Zellen aus Japan liefern und baut daraus eigene Stacks, die die Bayern dann im BMW iX5 Hydrogen einbauen. Toyota schmiedet allerdings viel größere Pläne – jetzt hat der Hersteller in Kalifornien die Genehmigung bekommen, große Brennstoffzellen-Kits in große Lkw einzubauen – und zwar als Nachrüstsatz in seit Jahren fahrenden Trucks. Toyota verpasst klassischen Eighteen Wheelern also ein Wasserstoff-Restomod.