Zu schnell gefahren? Rechts überholt oder alkoholisiert am Steuer erwischt? Wir sagen Ihnen, ab wann Punkte drohen, welche Folgen sie haben und wie Sie sie wieder abbauen können.
Zu schnell gefahren? Rechts überholt oder alkoholisiert am Steuer erwischt? Wir sagen Ihnen, ab wann Punkte drohen, welche Folgen sie haben und wie Sie sie wieder abbauen können.
Die gefürchteten Punkte in Flensburg drohen bei rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro sowie bei rechtskräftigen Straftaten. Dabei reicht die Skala für Verkehrsverstösse von einem bis hin zu sieben Punkten, wobei Ordnungswidrigkeiten mit einem bis vier Punkten geahndet werden, Straftaten mit fünf bis sieben Punkten.
Jeder Führerscheininhaber darf maximal 18 Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) ansammeln. Weist das Konto 18 Punkte auf, wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen.
Grundsätzlich gilt:
Wer sein Punktekonto in Flensburg erleichtern möchte, kann dies etwa durch die
freiwillige Teilnahme an sogenannten Aufbauseminaren, beispielsweise bei einer Fahrschule, oder verkehrspsychologischen Beratungen erreichen. Hierbei gilt: Je früher sich der Verkehrssünder zu einem solchen Schritt entschließt, desto mehr Punkte kann er abbauen (bis zu vier Punkte). Wer Punkterabatt bekommen will, muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars oder der Beratung eine Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorlegen. lnnerhalb von fünf Jahren können nur einmal Punkte abgebaut werden. Das Ansammeln von "Pluspunkten" ist nicht möglich.
Das KBA wird jedoch bereits vorher aktiv. Es informiert das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt ab einem bestimmten Punktestand. Dieses leitet dann entsprechende Maßnahmen ein.
Das KBA gibt jedem Führerscheininhaber auf Anfrage kostenlos Auskunft über dessen aktuellen Punktestand. Hierfür muss ein Antragsformular (siehe Download) an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg geschickt werden. Alternativ bietet das KBA diesen Service auch vor Ort in Flensburg an.
Punkte | Konsequenz |
---|---|
8-13 | Verwarnung an den Verkehrsteilnehmer und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen, um Punkte abzubauen. |
14-17 | Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. |
Falls der Verkehrsteilnehmer in den vergangenen fünf Jahren bereits an einem solchen Aufbauseminar teilgenommen hat: schriftliche Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen und dass ab 18 Punkten der Führerschein entzogen wird. | |
18 | Entzug der Fahrerlaubnis |