Update +++ Das Landgericht Braunschweig verurteilte Peter Hartz am Donnerstag (25.1.) im ersten Prozess der VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen.
Der Arbeitsmarktreformer war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess, der bereits nach zwei Verhandlungstagen beendet wurde, ist erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Autobauer zutiefst erschüttert hatte. Weitere Prozesse sind zu erwarten.