In der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen soll nun auch der letzte Hauptbeschuldigte verurteilt werden. Gegen den früheren Skoda-Personalchef Helmuth Schuster wurde ein Strafbefehl erlassen.
In der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen soll nun auch der letzte Hauptbeschuldigte verurteilt werden. Gegen den früheren Skoda-Personalchef Helmuth Schuster wurde ein Strafbefehl erlassen.
Schuster soll wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue, Beihilfe zum Betrug und Bestechlichkeit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung erhalten.
Schuster gilt als Schlüsselfigur der VW-Affäre
Gegen den Strafbefehl hat Schuster Einspruch eingelegt, so dass eine Hauptverhandlung möglich ist, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch (10.2.). Der Strafbefehl wurde vom Amtsgericht Wolfsburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig erlassen. Zudem soll Schuster 10.000 Euro an die Deutsche Verkehrswacht zahlen.
Der frühere Personalchef der tschechischen VW-Tochter Skoda gilt als eine der Schlüsselfiguren der VW-Affäre. Bei dem Skandal, der im Juni 2005 ans Licht gekommen war, geht es um Schmiergelder und um Vergnügungsreisen, Bordellbesuche, teure Geschenke und Partys auf Firmenkosten.
Schuster wird vorgeworfen, der damaligen Lebensgefährtin des bereits verurteilten früheren VW-Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer - eine weitere Schlüsselfigur der Affäre - einen Schein-Job bei Skoda verschafft zu haben. Die Frau soll knapp 50.000 Euro ohne Gegenleistung bekommen haben.
Zudem soll Schuster im Jahr 2004 eine Privatreise mit seiner damaligen Freundin nach Indien auf Firmenkosten gemacht haben - ebenso wie einen Besuch in einem Nachtclub in Prag mit anderen VW-Mitarbeitern. Die Kosten dafür seien von Gebauer als betriebsbedingte Aufwendungen bei VW abgerechnet und erstattet worden. Schuster soll sich auch von einem indischen Investor mit 100.000 Euro bestechen lassen haben. Dabei ging es um die Suche nach einem Standort für ein neues Werk in Indien. Schuster habe für das Geld einen Lamborghini gekauft. Weitere Vorwürfe gegen Schuster hätten diesem nicht nachgewiesen werden können, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Hartz, Volkert und Gebauer bereits verurteilt
Die juristische Aufarbeitung der VW-Affäre geht mit dem Strafbefehl gegen Schuster dem Ende zu. Wegen ihrer Verstrickung in den Skandal waren unter anderem der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz und Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert rechtskräftig verurteilt worden. Im ersten Prozess der Affäre war Hartz im Januar 2007 vom Landgericht Braunschweig nach einem umstrittenen Justiz-Deal zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von rund 576.000 Euro verurteilt worden. Er hatte gestanden, Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe "gekauft" zu haben. Im zweiten Prozess wurden im Februar 2008 Volkert zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Volkert hat seine Haftstrafe im vergangenen November angetreten.