Helmuth Schuster dpa

VW-Affäre: Schuster drohen sieben Jahre Haft in Indien

VW-Affäre Schuster drohen sieben Jahre Haft in Indien

Dem früheren Skoda-Manager Helmuth Schuster drohen in Indien bis zu sieben Jahre Haft. Das gehe aus den Anklagepunkten hervor, die unter anderem Betrug umfassten, sagte der Chef des indischen Bundeskriminalamts CBI in der südindischen Stadt Hyderabad, V. V. Lakshminarayana, der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag (28.9.).

Als nächsten Schritt werde das Gericht einen Termin für den Beginn des Prozesses gegen Schuster und insgesamt sechs weitere Beschuldigte beschließen, die mit der VW-Korruptionsaffäre in Verbindung gebracht werden.

Schuster in Italien festgesetzt

Lakshminarayana sagte, das Gericht könne den Prozess auch ohne Schusters Anwesenheit eröffnen. Dann werde ein Anwalt für ihn ernannt werden. Schuster war am vergangenen Dienstag von der italienischen Justiz festgesetzt worden. Als Grund dafür wurde ein in Indien ausgestellter internationaler Haftbefehl genannt.
 
Bislang seien die indischen Behörden nicht von Interpol informiert worden, erklärte der Ermittler. Interpol suche auf Betreiben Indiens seit 2005 nach Schuster und dem ebenfalls flüchtigen indischen Geschäftsmann Jagdish Alaga Raja. Die weiteren Beschuldigten seien auf Kaution in Freiheit und hielten sich in Indien auf. Das CBI hatte am Samstag die Anklageschrift an ein Gericht in Hyderabad übergeben, der Hauptstadt des Bundesstaats Andhra Pradesh.
 
Schuster wird vorgeworfen, von Andhra Pradesh als Gegenleistung für die geplante Ansiedlung eines VW-Werks in dem Bundesstaat umgerechnet zwei Millionen Euro kassiert und sich persönlich bereichert zu haben. VW hatte das Ansiedlungsprojekt gestoppt, nachdem Schusters Verstrickung in die Korruptionsaffäre bekanntgeworden war. Der Wolfsburger Autobauer hat inzwischen in Indien eine Fabrik in einem anderen Bundesstaat eröffnet.

Schuster in Deutschland bereits verurteilt

Schuster war früher Personalchef der tschechischen VW-Tochter Skoda. Er war am vergangenen Dienstag vom Wolfsburger Amtsgericht für die Beteiligung an der VW-Affäre wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zehn Monaten Haft mit Bewährung und zu einer Zahlung von 15.000 Euro verurteilt worden. Schuster war nicht zur Verhandlung erschienen und ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Ein Strafbefehl, gegen den Schuster Einspruch eingelegt hatte, hatte eine einjährige Bewährungsstrafe und die Zahlung von 10.000 Euro vorgesehen.

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